Schaden an Leasingfahrzeug in Eile erzeugt :(
Hi zusammen:) Ich hab nen kleiner Problem! Ich musste neulich wegen eines Notfalls schnell aus einer Ausfahrt fahren, dabei habe ich wohl einen schräg hinter mir geparkten Audi touchiert, es ist mir in diesem Moment gar nicht aufgefallen.Das erklärt auch, warum der Schaden recht klein ist: Linker Kotflügel(das über dem li Hinterreifen?? ^^) ,ca 8 cm lange,1 cm breite Schramme, die aber sehr oberflächlich ist. Also man sieht schon weiß teilweise, aber wenn ich mit dem Finger drüber fahre wirkt es halb so schlimm...meine Mutter sagt bei soetwas immer, dass man das "wegpolieren" könnte Mein Problem jetzt: Die Besitzerin dieses Leasingfahrzeuges meinte, sie dürfte den Wagen nur in IHRER Vertragswerkstatt instand setzen lassen und dieser kleine Schaden würde abgeschätzt 450 EURO(!!) kosten!? Ist das normal? Das wirkt mir etwas überteuert, als ob da ein Autohaus mal richtig verdienen will!? Und muss es dieser Laden sein? Ich kenne einen Händler, bei dem ich mindestens 50 Prozent erhalten würde und der sein Handwerk auch versteht. Lohnt sich ein Gutachter, um zu schätzen, ob 450 überteuert ist? Muss den Schaden wohl oder übel selber bezahlenb, da die Versicherungshochstufung noch teurer wäre
Danke!
na rechts und links zwei centimeter ist doch ne lkwlücke,oder?
naja wie dem auch sei um den schaden wirst du net rumkommen da du ja ihr auto beschädigt hast.
sie hat ja letztendlich da sie geschädigte ist eh das werkstattwahlrecht.
Ich denke einen Gutachter zu holen bringt da nichts, da Dieser auch normale Werkstattsätze verrechnet. 450 sind in der Vertragswerkstatt auch schnell erreicht.
Du hast den Schaden verursacht, also mußt du den Schaden auch bezahlen und zwar laut Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt, oder laut Gutachter.
Wenn der Geschädigte dann entscheidet den Schaden in einer kleinen günstigen Werkstatt beheben zu lassen, ist das dessen Problem. Der Geschädigte wird dann auch die Differenz für sich behalten.
Also abhängig von der Leasing Firma sind meist Vertragswerkstätten vorgeschrieben.
Und eine solche Stelle an einem Radlauf muss in der Regel Beilackiert werden, damit man nicht den Farbunterschied zwischen "Altlackierung und Neulackierung" sieht.
Leasinggesellschaft haben eigene Gutachter,die die Fahrzeug bei der Rücknahme peinlich genau auf solche Lackstellen prüfen.
Und der Leasingnehmer dann mit hohen Minderungen rechnen muss.
Kann mich den Vorrednern nur anschließen, mein Vater hatte einmal dasselbe Problem. Und musste den Schaden zahlen, bzw. die Versicherung musste ihn tragen. Aber was das überteuert angeht, klar ist das überteuert, aber auch wenn man den Schaden evtl. rauspolieren könnte, so würde ich das, wenn es mein LEasingauto wäre, das auch nicht zulassen, da bei der Rückgabe sonst hohe Kosten auf den Leasingnehmer zu kommen.
Ärgerlich, aber das klingt alles vollkommen normal.
Besonders bei Leasingfahrzeugen gibt es bei der Rückgabe immer Probleme mit Beschädigungen, denn jeder Schaden kostet reichlich Geld.
Wenn Du also Deinen Leasingwagen möglichst ohne eine riesige Rechnung erwarten zu müssen, nach Ablauf des Leasingvertrages abgeben wolltest, würdest du sicher auch jeden Schaden bestmöglich reparieren lassen. - Ohne Experimente oder Kompromisse -
Bei selbst verschuldeten Schäden wird gern die Hilfe eines "Lackdoktors" oder das "Spot-Repair" als kostengünstige Möglichkeit herangezogen. Das Risiko der Entdeckung bei der Rückgabe trägt dann der Leasingkunde selbst. Das Reparaturergebnis ist fast immer mindestens gleich gut wie die aufwändige klassische Methode muss es aber nicht sein. Wenn die helle Grundierung zu sehen ist, kann man mit Polieren nichts mehr werden. Das Polieren ist eigentlich feines Abschleifen! Wenn also ein Kratzer "rauspoliert" wird, dann bedeutet das, dass der umgebende Lack soweit weggeschliffen (poliert) wird, bis er mit dem Grund des Kratzers eine Ebene bildet. Von Reparatur kann man da nicht unbedingt sprechen. (auch wenn es evtl. gut aussieht)
Wenn das Leasingfahrzeug also nicht ganz perfekt repariert wird, ist das erheblich schlimmer als bei einem "normalen" Auto. Da wird beim Weiterverkauf auch eine kleine Schramme oder Delle verziehen. Der Leasingkunde muss fast jede Kleinigkeit teuer bezahlen und die Spürhunde bei der Rückname finden wirklich Alles!
Der Preis der Reparatur scheint mir angemessen oder sogar recht günstig. Bei einem unserer Mercedes hat grad ein kleiner Lackschaden auf den vorderen Kotflügel fast 800 EURO gekostet. Der Kratzer war etwa 14mm "lang" und hatte auch eine Tiefe bis zur Grundierung. Einen Gutachter müsstest Du selbst bezahlen. Weil das Ergebnis vermutlich gleich ausfallen würde, solltest Du diese Kosten sparen.
Fazit: Bezahl die Reparatur des Schadens und sei Froh, dass es nicht schlimmer war.
Am besten bei der Versicherung nachfragen, ob es sich lohnt das Geld selbst zu zahlen weil eine Hochstufung (meist zwei Stufen) über die Jahre viel teurer sein kann.
Leider keine angenehme Hilfe, aber denk dran:
Das Geld ist ja nicht weg!
...es gehört dann nur einem Anderen.
sorry
Hey - ich denke du hast Recht. Du brauchst das nicht einfach zu akzeptieren mit der Schadenhöhe. Der Unfallgegener unterliegt nämlich eindeutig der Schadenminderungspflicht. Die Smartrepair-Verfahren sind mittlerweile bei Versicherern und Gutachtern anerkannte Reperaturverfahren. Es ist auch mittlerweile Gang und Gäbe, daß Leasingnehmer vor Rückgabe des Fahrzeugs ihre Autos schnell einer Smartrepair-Behandlung unterziehen und dann für recht kleines Geld keine Probleme mehr haben. Einen Schaden, wie du ihn schilderst, habe ich kürzlich für 180 Euro per Smartrepair beheben lassen. Und zwar nicht bei irgendeinem Kurpfuscher, sondern hochoffiziell bei A.T.U. Weise der Tante mit dem Leasingwagen einfach nach, daß der Wagen per qualifiziertem Smartrepair günstiger zu reparieren geht, dann muß die das auch akzeptieren.
Naja Smartrepair gut und schön, aber letztendlich sagt die Leasing was gemacht werden soll da der Wagen wahrscheinlich keine zwei Jahre alt ist, besteht auch das anrecht auf eine "vollwertige Instandsetzung" des Schadens.
Da liegt ja das Problem: SIE sagt, dass sie laut Vetrag diesen Schaden bei dem Vertragshändler beheben lassen muss
Und 450 und wenig?Naja, ich würde gerne wissen, ob es nicht auch billiger,schneller und mit weniger Aufwand ginge...bei ATU würde ich den Schaden sicher billiger und genausogut glätten lassen können,wär dnan halt nicht der Vetragshändler...
Ist es denn absolut meine Schuld? Sie hat durch ihre schlimme Parkweise(da passten beim Ausparken li und re nur 2 cm) eigentlich erst alles provoziert;-)
Hallo,
dieser Vorgang und Abwicklung des Schaden ist vollends in Ordnung.Zum einen kann der, der den Schaden verursacht hat nicht vorschreiben wo der andere reparieren lassen soll und zum anderen ist es ein Leasingfahrzeug,wo die Leasinggesellschaft vorgibt wo der Schaden instand gesetzt wird.Ferner gibt es die Möglichkeit jeden verursachten Schaden über seine KFZ-Haftpflichtversicherung zu melden,die dann die Ansprüche etc. für den versicherten klärt ( passiver Rechtsschutz in der Haftpflicht.)Da schrecken dann die meisten auf,weil direkt die Rückstufung im Hinterkopf ist.Allerdings dient die Abwicklung über die Versicherung als "Treuhandkonto" mit Prüfung der Angelegenheit und am Ende kann der Schaden zurück gekauft werden.Von daher am besten immer alles über die Versicherung laufen lassen und die Absprachen : habe ne Werkstatt von Bruder seinem Onkel und dessen Schwager...., da ist der Ärger vorprogrammiert.Ausserdem, Leasing und Versicherung ist immer ein nettes Thema (Werkstattgebundenheit,"Neu" für "Alt",GAP-Deckung,Neuwagenentschädigung etc.pp).Gab da schon viele,die gespart haben und es teuer bezahlt haben.
Aber zum Thema zurück, absolt korrekt was da abläuft. Geschädigter ist die Leasingfirma und bei nicht Einhaltung droht der "Besitzerin" bei Rückgabe ggf. ein nicht unerheblicher finanzieller Nachteil.Deswegen,es ist keine Geldschneiderrei sondern Leasing ( geliehen ) und da Ticken die Uhren leider so.
Hallo,
dieser Vorgang und Abwicklung des Schaden ist vollends in Ordnung.Zum einen kann der, der den Schaden verursacht hat nicht vorschreiben wo der andere reparieren lassen soll und zum anderen ist es ein Leasingfahrzeug,wo die Leasinggesellschaft vorgibt wo der Schaden instand gesetzt wird.Ferner gibt es die Möglichkeit jeden verursachten Schaden über seine KFZ-Haftpflichtversicherung zu melden,die dann die Ansprüche etc. für den versicherten klärt ( passiver Rechtsschutz in der Haftpflicht.)Da schrecken dann die meisten auf,weil direkt die Rückstufung im Hinterkopf ist.Allerdings dient die Abwicklung über die Versicherung als "Treuhandkonto" mit Prüfung der Angelegenheit und am Ende kann der Schaden zurück gekauft werden.Von daher am besten immer alles über die Versicherung laufen lassen und die Absprachen : habe ne Werkstatt von Bruder seinem Onkel und dessen Schwager...., da ist der Ärger vorprogrammiert.Ausserdem, Leasing und Versicherung ist immer ein nettes Thema (Werkstattgebundenheit,"Neu" für "Alt",GAP-Deckung,Neuwagenentschädigung etc.pp).Gab da schon viele,die gespart haben und es teuer bezahlt haben.
Aber zum Thema zurück, absolt korrekt was da abläuft. Geschädigter ist die Leasingfirma und bei nicht Einhaltung droht der "Besitzerin" bei Rückgabe ggf. ein nicht unerheblicher finanzieller Nachteil.Deswegen,es ist keine Geldschneiderrei sondern Leasing ( geliehen ) und da Ticken die Uhren leider so.
Hallo,
dieser Vorgang und Abwicklung des Schaden ist vollends in Ordnung.Zum einen kann der, der den Schaden verursacht hat nicht vorschreiben wo der andere reparieren lassen soll und zum anderen ist es ein Leasingfahrzeug,wo die Leasinggesellschaft vorgibt wo der Schaden instand gesetzt wird.Ferner gibt es die Möglichkeit jeden verursachten Schaden über seine KFZ-Haftpflichtversicherung zu melden,die dann die Ansprüche etc. für den versicherten klärt ( passiver Rechtsschutz in der Haftpflicht.)Da schrecken dann die meisten auf,weil direkt die Rückstufung im Hinterkopf ist.Allerdings dient die Abwicklung über die Versicherung als "Treuhandkonto" mit Prüfung der Angelegenheit und am Ende kann der Schaden zurück gekauft werden.Von daher am besten immer alles über die Versicherung laufen lassen und die Absprachen : habe ne Werkstatt von Bruder seinem Onkel und dessen Schwager...., da ist der Ärger vorprogrammiert.Ausserdem, Leasing und Versicherung ist immer ein nettes Thema (Werkstattgebundenheit,"Neu" für "Alt",GAP-Deckung,Neuwagenentschädigung etc.pp).Gab da schon viele,die gespart haben und es teuer bezahlt haben.
Aber zum Thema zurück, absolt korrekt was da abläuft. Geschädigter ist die Leasingfirma und bei nicht Einhaltung droht der "Besitzerin" bei Rückgabe ggf. ein nicht unerheblicher finanzieller Nachteil.Deswegen,es ist keine Geldschneiderrei sondern Leasing ( geliehen ) und da Ticken die Uhren leider so.
Hi Niki!
Ich möchte dem Thema noch einen weiteren Touch geben.
Als Versicherungsnehmer hast Du die Möglichkeit den Schaden Deiner Haftpflicht zu melden und innerhalb von 6 Monaten nach Abrechnung den Schaden rückzukaufen um Deine "%" zu erhalten(Kannst abwägen was günstiger kommt-da hilft ein "Rabattretterrechner"-ich kann da auch helfen)
Hat den Vorteil, dass die Haftpflicht prüft, ob "berechtigte Ansprüche" bestehen und somit auch unberechtigte Forderungen abwehrt! Ehrlicherweise muss ich aber auch sagen, dass bei der genannten Schadenshöhe bei den meisten Versicherern kein grosses Verfahren in Gang gesetzt wird.
Hoffe Dir ein Stück weitergeholfen zu haben.
Tom
Hallo Niki,
450.- sind ja zunächst eine Menge Geld. Und: Auch wenn man Schuld ist, muß man nicht das erstbeste Angebot akzeptieren.
Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, über die Dekra (ich bin garantiert kein Dekra Mitarbeiter ) ein Reparaturkostengutachten erstellen zu lassen, was speziell auf Bagatellschäden zugeschnitten ist und was weitaus weniger kostet als ein sog. Schadengutachten. Kann allerdings nicht sagen, wie teuer das ist, einfach mal anrufen.
Bei einer solchen Schadenhöhe kann sich das schon mal lohnen.
Im schlimmsten Fall wird die Schadenshöhe bestätigt und Du trägst zusätzlich die Gutachterkosten.
Ist letztlich Prinzipienfrage.
Gruß
Daniel