Weitere Einschränkung für die Abwrackprämie
Hallo, ich versuche herauszufinden, welche Einschränkungen es für die Abwrackprämie gibt. Das Infotelefon haben sie dicht gemacht, da gibts ne Computeransage, die aufs I-net verweist-toll.
Ich habe im Netzt ein EU-Auto gefunden. Es war in 3/08 in Italien und in 5/08 in Deutschland mit Tageszulassung zugelassen, damit man im jeweiligen Land einen Brief beantragen kann. Der Händler meinte, ich solle mich beim Ministerium erkundigen, ob der prämienberechtigt ist. Tja, das geht halt nicht. Der Wagen hat 0km und wurde also 2xzugelassen.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Bekommt man dann die Abwrackprämie? Alle anderen Kriterien erfüllt der Wagen.
Würde mich über Hilfe sehr freuen.
VG Claudia
Danke für die Antwort. Ist ein deutscher Händler hier in Berlin. Aber wenn sowieso nur einmal zugelassen werden darf, hat sichs ja eh erledigt :-(, schade eigentlich, war das Wunschauto meines Mannes, mit genau der richtigen Motorisierung und Ausstattung. Aber vom Preis her auch zu schön um wahr zu sein .
Danke und viele Grüße
Claudia
Auch ohne Prämie Traumauto, allerdings dann nicht sofort, denn der Alte fährt ja noch. Wir haben noch nie ein neues Auto gekauft. ich bin Vielfahrer und kaufe mir So 5Jahre alte Diesel mit wenig kilometern, und fahre sie bis sie zu kostenintensiv werden. Mein Mann fährt nicht so viel und hat einen inzw. 23J. alten BMW 325 e, 6-Zylinder, den er auch sehr liebt, der wenig Probleme macht, allerdings im letzten Jahr nach 2 unfällen etwas rappelig wird. Der Motor läuft aber noch wie eine biene. Und bei 9L kombiniert kann man bei so einem alten Auto auch nicht meckern. Treibende kraft ist halt die umweltprämie, die ja von einigen Händlern zusätzlich aufgestockt wird.
LG Claudia
Das ist echt ein Spezialfall .. aber NUR wegen der ZWEI Zulassungen; egal in welchem EU-Land
Da kann Dir vielleicht hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
weiter geholfen werden.
Allerdings musst Du Dich sputen: NACH dem in der italienischen Zulassung im März 2009 vermerkten Datum ist das Auto KEIN JAHRESWAGEN mehr !!!
DEa es sich BEIDE Male jeweils um Tageszulassungen von Händlern handelte (wegen NULL km Fahrleistung) KÖNNTE da evtl. noch was gehen: evtl. über Ausnahmeregelung?! .. Ticker' einfach mal die BAFA an (link siehe oben) und lass Dir eine "VERBINDLICHE RECHTSAUSKUNFT" SCHRIFTLICH geben.. sonst wird's im Fall des Falles evtl. ein teures Erwachen geben.
VIEL ERFOLG!
..und schönes Wochenende !
Gruß Lothar