Aufhebung Fahrverbot
Habe ich eine Chance, das per Bußgeldbescheid angeordnete Fahrverbot (31 km/h innerorts zu schnell)in erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Ich bin alleinfahrender Taxifahrer und benötige den Führerschein zu meiner Existenzsicherung (Lebenshaltungskosten, mehrere Kredite etc.)dringend.
Hallo
Ja ist doch gut für dich aber was möchtest du jetzt wissen?
Gruss HoAcc
Danke für die Offenlegung Deiner Lebensumstände, aber Du fragst die falschen Leute.
Mit gutem Anwalt und gnädigem Richter sowie geringe Vorgeschichte,kann das möglich sein.
Auch wenn hier niemand Verständnis dafür hat.
Auch wenn ich kein Freund der Raserei bin, so versuche ich Dir dennoch eine wertfreie Antwort zu geben.
Die Möglichkeit bei Existenzgefährdung die Strafe in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln gab es einmal, gibt es auch jetzt noch. Wird aber wegen der steigenden Nachfrage mitlerweile von den Richtern nur noch sehr ungern und in den seltensten Fällen gewährt. Am besten Du nimmst Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht. Vielleicht kann der was für Dich rausholen.
Aber beim nächsten Mal geht das nicht mehr. Ein nächstes Mal gibts aber auch nicht, oder?
Tom,
Du wärst ein gütiger Richter.
Grüße
Nee. kein Pardon. Aber ich bin ja schon froh, dass jemand eine anständig formulierte Frage hier einstellt. Das muß mit einer anständigen Antwort belohnt werden )
Grüß Dich auch recht herzlich
Hallo das Tom und Blecky sagen ist föllig korreck.Mein Kumpel ist Taxi fahrer und hatte ein ähnliches Problem(33km/h zu schnell) ist mit Punkten und ner Geldstrafe davon gekommen (Höhe der Geldstrafe = 750)
Ich zitiere mal weitestgehend was ich schon früher in diesem Zusammenhang geschrieben habe:
Ja, die Umwandlung von Fahrverbot in eine Geldstrafe ist - theoretisch - möglich.
Allerdings nur dann wenn man beweisen kann das ein Entzug der Fahrerlaubnis existenzbedrohend ist!
Und der Begriff existenzbedrohend wird dabei sehr ernst genommen!!!
Finanzielle Einbussen weil man seinen Job für die Zeit der Sperre nicht ausüben kann sind NICHT zwingend existenzbedrohend!
Auch das man einen Kredit nicht pünktlich bedienen kann oder sich in der Lebenshaltung einschränken muß ist sicherlich nicht unbedingt existenzbedrohend, es geht ja nicht um einen totalen und andauernden Einkommensverlust.
Ein Monat Ausfall (ich denke das ist die Dauer des Fahrverbotes in diesem Fall) ist üblicherweise durchaus zu regeln und wird vermutlich nur schwerlich als existenzbefrohend annerkannt!
Das wäre sicherlich eine extrem schwierige Situation - aber ob das tatsächlich existenzbedrohend ist - das müßtest Du dem Richter schon konkret nachweisen.
Allerdings ist das nicht so leicht denn die Rechtssprechung ist mittlerweile auf einem recht harten Kurs!
GERADE wer den Führerschein beruflich dringend braucht der muß eben besonders aufpassen, immerhin weiß er selbst ja am besten um die Notwendigkeit des Führerscheines.
Wenn überhaupt dann kommst Du da nur mit einem Rechtsanwalt weiter.
Allerdings - mit 80 in der Stadt - das ist schon heftig.
Da wird es wohl auch mit Anwalt recht schwer!
Blecky