Führerschein entzogen zum 4.mal
Es ist so das ich schon 2mal wegen alkohol und einmal wegen canabis den führerschein auflagen bekam jetzt vor ein paar monaten gibg es mir so schlecht das ich wieder zu trinken begann und jetzt ist der schein wieder weg weil ich mit 2.1 promille gefahren bin hab dann eine freund fahren lassen aber der hatte keinen Führerschein und ist in ein parkendes auto reingefahren ich begann dann fahrerflucht was kommt jetzt auf mich zu ?muss nein vater weil das auto auf ihn versichert ist den schadebn zahlen oder nuss es der freund?bitte um antwort
Das einzige noch so ein bißken positive: Fahrerflucht haste nich begangen, bist ja nich
gefahren. Zu allem anderen-----nee, ich sag lieber nix.
Das ist so ein brisantes Thema das man da auch nicht viel zu sagen sollte.
Da kann sich dein Freund aber auf einiges gefasst machen. Wenn die Versicherung sich das Geld wieder holen wird kommt dein Vater auch noch ins Spiel.
Genaues wird dir nur ein Rechtsberatung sagen können.
Abwarten, was da an Post vom Amt kommt. Da wird einiges drin sein.
Der Haftpflichtversicherer ist gesetzlich immer, im Rahmen der Deckungssumme, gegenüber dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet, auch gegen den Willen des Versicherten. Diese Zahlungsverpflichtung kann weder durch illegale Umbauten am versicherten Fahrzeug noch durch fahrlässiges Verhalten oder irgendwelche Klauseln erlöschen. Wäre das anders, d.h. könnte ein Versicherer diese Leistung mit Hinweis auf unzulässige Veränderungen am Kfz oder fahrlässiges Verhalten verweigern, würde der Geschädigte damit auf seinem unverschuldeten Schaden (der mehrere Millionen Euro erreichen kann) sitzen bleiben, oder aber der Schadenverursacher selbst müsste aus eigenen Mitteln diesen Schaden tragen. Beides würde dem Grundprinzip des sozialen Rechtsstaats widersprechen.
Aber: Der Versicherer kann bei Fahren unter Alkohol, Drogen, Fahrerflucht, unbefugter Fahrzeugbenutzung oder aber wenn illegale Um- oder Anbauten am Fahrzeug für einen Schadensanspruch eines Dritten in ursächlichem Zusammenhang stehen, vom VN Regress fordern; auch additiv: Unfallflucht unter Drogen z.B. addieren sich bis zu 5.000 plus 2.500€ Rückforderung maximal (Pflichtverletzungen vor und nach dem Schadenseintritt). Hierbei gilt der Grundsatz der Kausalität: Die Pflichtverletzung muss auch tatsächlich relevant für die Entstehung bzw. die Höhe eines Schadens gewesen sein, damit sich daraus ein Regressanspruch ergibt.
Regressforderungen gehen immer an den Halter des Fahrzeugs, egal wer es gefahren hat. Er ist für das Auto verantwortlich.
Auch von der Seite wird ein dicker Brocken kommen. Dazu kommt der Schaden am eigenen Auto, den ihr mit einiger Sicherheit selbst tragen müsst. Da ist die Kasko raus, da grobe Pflichtverletzung im Spiel war. Aber nur die Kasko, so vorhanden.
Als erstes kann ich eines Feststellen:
Ein Taxi wäre ein Schnäppchen gewesen. In allen Deinen Fällen!
Für alles andere wirst Du einen Anwalt für brauchen.
Zu einem rechtlichen Beistand würde ich auch raten. Wobei ich mich der Meinung anschließe, dass derjenige, der gefahren ist auch den Schaden verursacht und die Fahrerflucht begangen hat.
Was deinen Suchtmittelkonsum angeht, will ich nicht dir Moralkeule schwingen. Dir scheint es aber selbst nicht gut zu tun, wie du momentan mit dir und deinem Leben umgehst, oder? Klingt für mich, als würdest du versuchen auf diese Art und Weise versuchen wollen Probleme zu bewältigen, während du dich aber in Wirklichkeit in immer wieder neue Probleme bringst. Unabhängig von der Führerscheinangelegenheit, würde ich dir raten mal mit einer Suchtberatungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Ich würde dir raten: Investiere 190.-€ für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt!
Gut investiertes Geld, im Netzt gibts nur Halbwahrheiten!