Kann man den FS auf Probe (wurde entzogen)zum Zweck d.Arbeitsaufn. OHNE Nachschulung zurückb
Mein Sohnhat vor 1 Jahr einen Führerschein auf probe gemacht.Nach 6 Monaten kaufte er bei ein auto,bei einem dubiosen Händler.Nach 2 wochen wollte er seinen Cousin von einem Prkplatz(Scotterplatz) abholen.Als er anfuhr liess sich das auto nicht mehr lenken , es machte einen knall,die motoraufhängung war gebrochen,er rutsche langsam gegen den reifen eine stehenden reisebusses,beim Bus kein Schaden,aber pkw totalschaden(später stellte sich heraus=Unfallwagen).ein Passant rief die Polizei,die nichts anderes zu tun hatte als meinen sohn zu einer Geldbusse von 200,--Euro zu verurteilen.Mein Sohn war gerade mitten im Umzug von NRM nach Niedersachsen und erhielt die nachfolgende Aufforderung zu einer Nachschulung nicht.ein widerspruch blieb erfolglos.Er musste den Führerschein abgeben,bis er den Nachweis über Nachschulung erbringt.diese Nachschulung kostet 410 euro,für einen arbeitslosen Hartz IV empfänger nicht zahlbar.Um seine Misere zu beenden,machte er einen speziellen Lehrgang der auch vom Job-Center gefördert wird.Er hat alle Prüfungen mit bravour bestanden und kann ab 01.10.13 in einer anderen stadt einen Arbeitsplatz bekommen.Hierbei handelt es sich um Schichtarbeit,daher nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.Er möchte gerne seinen Führerschein vorläufig zum Zwecke der Arbeitsaufnahme zurückerhalten und sobald er finanziell in der Lage ist , dann diese nachschulung machen.
Habt Ihr da einen schlechten Rechtsanwalt gehabt ?
Wieso musste er den Führerschein abgeben ? Der Unfall wurde aufgrund eines Schadens am Fahrzeug verursacht und war kein Fahrfehler ?
Wegen Arbeitsaufnahme einmal mit der ARGE sprechen. Vielleicht bekommt er ein kleines Darlehen für die Nachschulung. So ohne bekommt er den Lappen nicht wieder.
Wie bereits vorgeschlagen:
Darlehen beim Jobcenter für die Nachschulung beantragen, Freunde und oder Familienangehörige anpumpen, Nachschulung machen und gut ist.
Ein Rechtsanwalt war (oder wäre) nur rausgeworfenes Geld (gewesen).
Er war verantwortlicher Unfallverursacher (auch bei einem technischen Defekt), somit Punkt und Nachschulung, ohne Nachschulung kommt der Fahrerlaubnisentzug.
Was sollte daran ein Anwalt verändern können?
Dass er wegen Umzug nun nicht erreichbar war, liegt auch nicht an der Schuld der Behörden. Jeder ist gesetzlich verpflichtet erreichbar zu sein, für derartige Situationen gibt es Meldepflichten und -fristen, Nachsendeanträge oder Postlagerungs-Aufträge.
Einen Widerspruch gegen den Entzug kann man zwar machen, aber dieser hat weder aufschiebende noch fristverängernde Wirkung - und ist grundsätzlich ohne Chance auf Erfolg, da hier weder ein Fehler der Behörde vor liegt, noch eine Härtefallausnahme oder möglicher Entscheidungsspielraum der Behörde durch den Gesetzgeber vorgegeben wurde.
Was sollte hier ein Anwalt machen können?
Für eine "positiv wirkende Tätigkeit" eines Anwalts gibt es bei diesem Thema keinerlei Rechtsgrundlage.
Die gesetzten Fristen von der Aufforderung eines Seminars bis zu dessen Durchführung sind lang genug, es gibt Problemlos die Möglichkeit, auch eine mehrmonatige Verlängerung dieser Frist zur Ableistung einer Nachschulung bei ausreichender Begründung zu bekommen.
Aber dies muss alles unmittelbar nach der Aufforderung und vor dem Ablauf des im Aufforderungsschreibens genannten (ersten) Termins gemacht werden. Aber wenn dieser Termin gelaufen ist, dann ist vorbei, dann gibt es keinerlei Spielräume mehr.
Habe überlesen dass er die Fristen nicht gewahrt hatte. Da hast Du Recht Hybridpilot.