Grundstückseinfahrt
Einer meiner Nachbarn macht ständig (nicht nur mir) Ärger wegen Parken vor seiner "Grundstückseinfahrt". Nur das er weder ein Fahrzeug besitzt, noch es von den Gegebenheiten her möglich ist, mit einem normalen PKW in das Grundstück ein- oder auszufahren. Es ist auch noch nie ein Fahrzeug hineingefahren. Zwar ist dort ein Tor, aber erst mit dem Bau einer( evt. provisorischen) Rampe wäre es möglich, dass dort ein PKW auch in das Grundstück einfährt. Ist das eine Grundstückseinfahrt im Sinne der STVO ?
Ganz klar ! Nein
Denke es handelt sich hier um einen durch ein Tor gesicherter Grundstückszugang ( zu Fuß )
Der Strassenrand davor kann zum Parken benutzt werden
sofern keine Verbotsschilder dort stehen.
Gruß Rolf1
(Auszug aus § 12 STVO)
(3) Das Parken ist unzulässig
1.
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2.
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3.
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber----------------------------------------------------------
Ob der Mann ein Fahrzeug besitzt,oder ob jemand auf das Grundstück fährt,ist erstens völlig ohne Belang und geht sie absolut nichts an und Andere auch nicht.
Es berechtigt weder Sie noch Andere Personen rüchsichtslos vor der Grundstüchseinfahrt zu Parken,wenn sich dort ein Tor zum Befahren des Grundstücks befindet und der Bordstein abgesenkt ist.
Bei einer Bordsteinabsenkung brauchen auch keine Halteverbotsschilder stehen.
ich möchte nochmal §1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
in Erinnerung bringen:
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn vor dem Tor der Bordstein abgesenkt ist dann gilt das als Grundstückseinfaht und dann hat davor niemand etwas zu suchen!
Dabei ist es egal ob da noch ein Graben oder ein Absatz zu überwinden ist oder ob da eine Rampe fehlt oder nicht.
Entscheidend ist der abgesenkte Bordstein!
Allerdings - wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist stellt sich die Frage ob es sich damit überhaupt um eine Grundstückein- oder -ausfahrt im Sinne der STVO handelt
Denn wie kasawi schriebt ist es ja mangels Rampe unmöglich das überhaupt ein Fahrzeug durch dieses Tor fahren kann!
Vielleicht meldet sich noch jemand der sich mit der rechtlichen Seite auskennt und gibt uns da weitere Infos?
Blecky