Grundstückseinfahrt
Hi,
ich habe einen Strafzettel bekommen weil ich in einer " Einahrt" stand( abgesenkter Bordstein und Einfahrtsähnlich durch Kopfsteinpflaster). Obwohl keine Verbotsschilder dort waren und man auch nirgends mit dem Auto ein oder abfahren kann. Sie führt zu einem Käfig in denen die Mülltonnen stehen abgesenk damit die Müllabfuhr die Mülltonnen ohne Probleme bewegen kann. an dem Käfig ist ein Schild befestigt in dem um Rücksicht an bestimmten Tagen gebeten wird, weil der Müll da raus muss.
Im Strafzettel steht die Begründung "des parkens auf einem Straßenteil , der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmakierung zum Parken freigegeben war".
Ich denke da es keine wirkliche Grundstückseinfahrt ist und es befestigt ist darf ich da Parken zumal bei einem wirklichen Verbot schon lange ein parkverbotsschild dort stehen würde.
Ich bin dankbar für jede Antwort ..
Tschüss
Du hast den Strafzettel nicht wegen dem Parken vor einer Einfahrt bekommen, sondern wegen Parken vor einer Borsteinabsenkung.
Eine Bordsteinabsenkung ist eines von den fünf völlig für sich eigenständig wirkenden, allgemeinen Parkverboten:
§12 StVO - Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
vor Bordsteinabsenkungen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
Eine Bordsteinabsenkung ist ein Parkverbot, auch ohne eine Zu- oder Einfahrt dahinter. Auch "mitten drin", zB. um behinderten Fußgängern oder Rollifahrern das Überqueren einer Straße zu erleichtern.
Vielen Dank,
das "vor" irritiert hier ein wenig.