Parken auf Privatparkplätzen
Zu meiner mietwohnung gehört ein parkplatz.
Vor dem haus sind insgesamt 4 parkplätze für die Mieter vorhanden.
Die parkplätze sind im 90° Grad-Winkel zur
Straße angelegt.
Links und rechts der parkplätze stehen Zäune.
Man kann also von Parkbuchten sprechen
die eindeutig zum grundstück des hauses gehören.
Allerdings sind die parkplätze nicht als
privatparkplätze gekennzeichnet.
Wie verhält sich hier die rechtslage?
Muß eine Kennzeichnung ( zb: ein Schild )
angebracht werden, das es sich hier um einen P-parkplatz handelt?
Und wenn ja müssen die schilder nach DIN sein?
Oder sind diese maßnahmen nicht nötig?
MfG: Frank Helmer
Doch, die Parkplätze müssen als solche gekennzeichnet sein, denn die Wenigsten sind hellseherisch veranlagt. Schilder gibts beim Schildermacher - wer hätts gedacht?
Das aufstellen eines Schildes,das diese Plätze als Privatparkplatz kennzeichnet wäre schon sinnvoll.Falls jeder Wohnung ein bestimmter Parkplatz zugeordnet ist,kann dort ein Schild mit der Nummer des parkberechtigten Fahrzeugs angebracht werden.Sollte man mit dem Vermieter klären.Wenn ein Parkplatz zur Wohnung gehört,sollte man ihn auch nutzen können.Dazu müssen Fremde aber auch wissen,dass es sich um einen Privatparkplatz handelt.