Anklage wegen parken auf einem Privatparkplatz
Also ich habe gestern einen Schreiben bekommen das ich 2 tage hintereinander auf einem privatparkplatz geparkt habe obwohl die mich verwarnt hätten.
Also die haben mich nicht verwarnt.
Und stellen mir jetzt ne Rechnung mit 150€ zur zahlung weil ich da trotz verwarnung geparkt habe.
Muss ich das denn bezahlen???
Na dann lass' die "Ankläger" mal "anklagen" ... wenn die Geld (Schadenersatz??!!) von Dir haben wollen, müssen sie diesen auch nachweisen können.
PARKEN würd' ich aber in Zukunft nicht mehr dort .. Du könntest im Wiederholungsfall wegen Hausfriedensbruchs belangt werden -- und das Abschleppen des Fahrzeugs von privatem Grund durch den Eigentümer kann Dir auch in Rechnung gestellt werden.
PS: Es handelt sich hier nicht um eine Anklage .. DAS kann nur der Staatsanwalt in einer Strafsache
Die haben noch geschrieben das die mein auto fotographiert hätten.
Aber es hat micht halt gestört das die schreiben das die mich verwarnt hätten und ich trotz der warnung da geparkt hätte.
Aber die haben mich nicht verwarnt.
Und die haben noch geschrieben das wenn ich bis zum 22.05 nicht die 150€ nicht zahle die eine rechnung mit 1000€ schiecken wegen weigerung.
Ich weiß nicht was ich machen soll.
von wem kam der Brief???Kam er vom Gericht,Anwalt oder nur von den Parkplatz besitzern??
Also ich habe auch einen Privat Parkplatz,das Schreiben ist also nur Rechtskräftig wenn das Geld eingeklagt wurde/wird.Selbst dann hast du noch eine chance da raus zu kommen.
Von wegen Foto dass können allle sagen,das sagen die meisten um jemandem angst zu machen.
wenn das schreiben nur vom Parkplatz besitzer kam würde ich nicht zahlen.Ein schreiben vom Privat Mann kann dich nicht auffordern zu zahlen..
Lass' Dich doch nicht ins Bockshorn jagen .. wenn die Geld von Dir wollen, sollen sie's wie andere Leute auch per gerichtlichem Mahnbescheid eintreiben .. was ihnen bei der geschilderten Sachlage keines Falls gelingen wird ... also gannnz langsam kommen lassen -- die werden sich hüten, da weitere Schritte zu unternehmen .. kostet dann nämlich DEREN Geld ___ Aber wie gesagt: In Zukunft von dem Privatgelände mit'm Auto fernhalten !!
... und 'ne krasse Forderungserhöhung um das 6,7fache - nur wegen Verstreichens einer fiktiven Zahlungsfrist ??? grööööhö - wie abgehoben is# DER denn??? ___ Nennt der sich zuufällig "Dorfsheriff" ?! ^^
Der kann da unbelgte Forderungen stellen wie er will ... allerdings wird er rechtlich (noch) keine Handhabe haben; erst wenn in Zukunft weiter dort geparkt wird.
Der kam vom rechtsanwalt. Der hat den Rechtsanwalt beauftragt.
naja mache ne ausbildung und komme grade mal hin mit dem geld das ich meine klammer selber zahlen muss im wert von 5000€ und jetzt kommt da so ne rechnung obwohl ich nur höchstens 5 min da geparkt habe.
Jabe ich denn keine chance, auch wenn ich persöhnlich mit dem parkplatzbesitzer spreche???
Darf ich mal fragen, wie Du auf die Idee kommst, Deinen Kübel auf einen Privatparkplatz zu stellen? Wer glaubst Du eigentlich, wer du bist? Kannst bloß froh sein, daß das nicht mein Privatparkplatz war.
Der im Besitz gestörte kann Kosten nur geltend machen, die auch "tatsächlich" entstanden sind. Sich selbst 150€ Strafe "ausdenken" ist also nicht drin. Hier muss er belegen können, welche Kosten ihm im Zusammenhang (!) mit seiner Besitzstörung entstanden sind.
Du kannst natürlich versuchen mit demjenigen zu reden. Ist immer ein guter Weg Zumindest besteht vielleicht die Möglichkeit der Ratenzahlung.
also die rechnungsseite hat er folgendermaßen erfasst
Gegenstandswert 1000€
1,3Geschäftsgebühr gem.Nr.2300 VV RVG 110,50€
Auslagenpauschale gem. Nr.7002 VV RVG 20,00€
Nettobetrag 130,50€
19% Umsatzsteuer gem. 7008 VV RVG 24,80€
Gesamtbetrag 155,30€
also mein freunf hat sich das grad auch angegucht und hat gemeint das man erst mal einen gelben brief mit einer verwarnung schicken muss befor man sowas als strafe berechnet stimmt das???
Nein, man muß nicht erst mal einen gelben Brief schicken. Man muß nicht auf anderen Leuten ihren Privatparkplätzen parken, so sieht das aus.
Mal ehrlich,wenn du jetzt mit den Leuten Redest und die Sache durch eine gütliche Einigung beendest,sparst du bares Geld. "Hosenmatz" ist unser Rechtsexperte und was er zu rechtlichen Dingen sagt, ist richtig.
Erfahrungsgemäß lassen die meisten Menschen mit sich reden,wenn du deine Situation schilderst,kann es auch sein,dass die mit sich reden lassen und die Kosten etwas herabsetzen.Eins solltest du nicht tun,garnicht reagieren und denken,dass sich das erledigt.Vor Gericht wird alles schnell mehrfach teurer.Du wärest nicht der Erste,der diese Erfahrung macht!
jo, das reicht schon. sind ja reelle kosten im zusammenhang mit der besitzstörung.
"dann ist die Bemessung auf 4.000 Euro fest zu legen" oder "auf bis zu 4.000€ festzulegen"? das hier vergleichsweise gering bemessen wurde ist allerdings auch verhältnismäßig. die lektion aus der sache ist jedenfalls klar
4000€ für eine halterermittlung und ein anschreiben wäre allerdings krass. genau wie hier 1000€ gegenstandwert ermittelt wurden. wofür? für den laien nicht nachvollziehbar und irgendwo auch nicht verhältnismäßig. ich werde mir das RVG mal ziehen, ich hab hier nur ne alte BRAGO liegen