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Mein Firmenfahrzeug hat eine LKW-Zulassung ,muß hier ein Fahrtenbuch geführt werden,oder die 1% Re

A
anon76460430
December 17, 2008

Ich arbeite im Außendienst und habe nach Umstellung des Fahrzeugkonzeptes meiner Firma ein Fahrzeug mit Fahrgastzelle und LKW - Zulassung bekommen.Meiner Auffassung nach ist hier eine Privatnutzung ausgeschlossen,dennoch soll ein Fahrtenbuch geführt werden oder nach 1% Reglung versteuert werden(noch nicht entschieden).Im Dienstwagenüberlassungsvertrag ist eine privat Nutzung erlaubt , was nach Fahrzeugwechsel (PKW / LKW)in meinen Augen nicht mehr möglich ist.Können Sie § benennen welche in der Argumentation mit meinem Vorgesetzten helfen?

A
anon18010486
December 17, 2008

eine private Nutzung eines LKW als Dienstwagen ist nicht automatisch ausgeschlossen, sie kann aber natürlich durch den Arbeitgeber ausgeschlossen werden.

Die Frage ist nicht, LKW oder PKW, sondern wird das Fahrzeug privat genutzt oder nicht!
Das Finanzamt geht in der Regel davon aus, dass ein LKW nicht privat genutzt wird, da der Arbeitgeber aber für die Versteuerung des geldwerten- Vorteils gerade stehen muß, muß er auch absolut richtige Angaben machen!(oder der Arbeitgeber wird zur Kasse gebeten).
Also, auf die private Nutzung des Firmenwagens verzichten und privat nur noch mit einem Privatwagen fahren.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht!

MfG
rama

A
anon76460430
December 17, 2008

Danke für die schnelle Antwort.
Ich nutze das Fahrzeug natürlich nicht privat,kann der Arbeitgeber dennoch ein Fahrtenbuch verlangen obwohl das vom Finanzamt nicht benötigt wird ?
Muß für Fahrten zur Arbeit ( ca.1 x Wöchentlich 80km)ein steuerwerter Vorteil berechnet werden ,wenn das Fahrzeug als Werkstattwagen auf diesem weg in ständiger Bereitschaft ist ?

M.f.G
Siering

A
anon86569839
December 17, 2008

Laut Bundesministerium der Finanzen sind Zugmaschinen
und Kraftfahrzeuge die Steuerrechtlich als LKW
geführt werden von der 1 % Regelung und Fahrtenbuch
regelung ausgeschlossen.

BMF Schreiben vom 21.1.2002 Az IV A 6-S 2177-1/02