Probleme nach Autokauf
Hallo,
ich habe mir bei einem Händler einen gebrauchten Focus gekauft und nun nur Ärger.
Den Wagen habe ich von einem Händler gekauft der 600km entfernt ist. Ich hatte keine Möglichkeit den Wagen vorher anzuschauen, hab ihn dann da TüV und AU neu waren ungesehen gekauft (werd ich nie wieder tun)
Jetzt hab ich das Auto hier zur Durchsicht gebracht und dabei wurden einige Mängel festgestellt. Beide Querlenker hinten sind kaputt und das Auto ist nicht verkehrssicher. Die Felgen dürfen auf dem Auto nicht gefahren werden, und sind zudem noch mit Muttern für Stahlfelgen befestigt.
Außerdem hat der Wagen einen schweren Front und Heckschaden gehabt (Spaltmaße sind alle ok aber es sind diverse Streben am Unterboden verzogen die Halterungen für die Frontschürze fehlen) Es steht allerdings nicht im Vertrag das der Wagen unfallfrei ist.
Vom der nicht gegebenen Verkehrssicherheit hat der Verkäufer gewusst, da dieser so schlau war ein auf seinen Autohandel ausgestelltes Achsvermessungsprotokoll samt Rechnung ins Handschuhfach zu legen auf dem der defekt der Querlenker dokumentiert ist. Es steht sogar dabei das der Wagen nicht verkehrssicher ist. Wie das Auto dann auch noch neuen TÜV bekommen konnte ist mir ein Rätsel.
Kann ich das Fahrzeug zurückgeben ? Es sind ja schwere nicht erwähnte Mängel am Auto die nie erwähnt wurden. Für mich ist das glatter Betrug. Ich meine ich weiß das es ein Fehler war das Auto ungesehen zu kaufen, ich hab gedacht bei neuer Hauptuntersuchung kann nicht viel sein. War wohl ein Fehler.
- anwalt nehmen
- gutachten erstellen lassen
- das dem händler vor die nase setzen, und geld zurückfordern
- den prüfer, der dem händler die mängelfreie hu ausgestellt hat, der prüforganisation melden. solche leute haben da nichts mehr zu suchen.
Also Grundsätzlich, da man nicht davon ausgehen kann dass sich jeder mit Autos auskennt hat der Verkäufer die Pflicht auf jeden Mangel hinzuweisen, da du das Auto von einem Händler gekauft hast hast du ein Jahr Gebrauchtwagengarantie, wie er die Schäden beseitigt wenn er 600km entfernt ist ist nicht dein Problem, er kann das Fahrzeug abholen, oder die Rechnung bezahlen die du in einer anderen Werkstatt bekommst. Grundsätzlich würde ich aber einen Anwalt einschalten und auch den TüVprüfer melden, zudem würde ich eine Anzeige gegen den Händler machen da er dich mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz hat rumfahren lassen, denn wenn du Felgen fährst die auf dein Fahrzeug nicht zugelassen sind erlischt dein Versicherungsschutz, aber letzlich wird das nur der Anwalt klären, Justizia hat übrigens ein Herz für Leien und hast Betrüger, also stehen die Chancen ganz gut dass de deine Kolhe wieder bekommst!!!
Was mir eigentlich das allerwichtigste ist, ist das der Wagen verkauft wurde obwohl dem Verkäufer nachweislich bekannt war das das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.
Verkauft wurde er direkt über den Autohandel, weder als Privatfahrzeug noch als Vermittlung.
Das ist schon ganz klar. Ich werde ohne Anwalt auch nichts weiter unternehmen. Ich hab ja eine Rechtsschutz und zahle für eine Beratung keinen Cent.
Aber zur Verkehrsunsicherheit. Der Verkäufer hat ja einen Prüfbericht bekommen in dem die Verkehrsunsicherheit steht. Ich bin erst auf diesen Bericht aufmerksam geworden nachdem mir meine Werkstatt (ich hatte die Bremsflüssigkeit und das Öl wechseln lassen) gesagt hat das ich so nicht fahren darf.
Also ganz klar, der Verkäufer hat die Pflicht auf Unfallschaden und etweige Mängel hinzuweisen, tut er das nicht und es passiert auf Grund dieser Fehlinformation ein Unfall, dann ist der Verkäufer in der Pflicht. entscheidet jedes Gericht so. Deshalb steht auch in den meisten Verträgen gekauft wie gesehen, denn damit entbindet man sich seiner Pflicht gegenüber dem Käufer... merkst was!!!