Gewährleistung nach Reparatur der Kupplung
Im November 2007 bin ich unterwegs mit meinem Renault Clio liegen geblieben. Der ADAC brachte mich zur nächsten Werkstatt - einer, die nicht an eine Automarke gebunden war. Die Kupplung war kaputt und mußte erneuert werden. Der Spaß kostete mir 773 Euro. Gestern abend merkte ich Reibegeräusche und verbrannten Geruch beim Anfahren und bin zum Renault-Vertragshändler gefahren, bei dem unsere Familie seit Jahren Autos kauft und reparieren läßt. Der Meister stellte fest, daß die Kupplung defekt sei und ausgetauscht werden müsse, Kostenpunkt plus/minus 750 Euro. Er meinte, es sei 1 Jahr Gewährleistung auf die Reparatur. Seitdem bin ich 30.000 km gefahren - es kann doch nicht sein, daß die Kupplung dann wieder den Geist aufgibt ???? Wie ist die Rechtslage ? Würde mich über Tips sehr freuen.
Das dürfte wirklich ein wenig schwierig werden.
Bei manchen Autofahrern wäre es durchaus denkbar dass eine Kupplung nach 30tkm den Geist aufgibt, zu beweisen das es bei dir nicht der Fall ist, dürfte schwierig werden...
LG!
Danke für die Antwort ! gut, es könnte vielleicht an meinem Fahrstil liegen - "vets drive like animals":-),
aber dann hätte die Kupplung ja wesentlich früher den Geist aufgegeben, fahre den Clio jetzt das 7.Jahr. Denke da muß ich wohl in den sauren Apfel beißen.
Die Gewährleistung ist sicherlich abgelaufen. Aber warum soll man nicht mal versuchen freundlich bei der Firma anzufragen was geht? Man könnte sich auch beim Verbraucherschutz über diese Firma schlau machen und mal bei der Schiedsstelle Vorort anfragen ob die Firma bekannt ist. Dann bleiben dir noch die rechtlichen Schritte. Da wäre dann schon ne Rechtsschutz nicht das Schlechteste. Ansonsten .... halt unter gezahltes Lehrgeld verbuchen. Leider .......
Gruß
BigM
Gewährleistung oder Sachmängelhaftung auf die Arbeit ist leider keine verbindliche Garantie!
Allerdings geben die meisten Hersteller von E- Teilen
1 Jahr Garantie auf das E- Teil.
Ersatzteilkulanz ist sehr, sehr selten.
Aber die Kupplung ist ein Verschleißteil und die Abnutzung kann ganz stark durch den Fahrer und das wie und wo gefahren wird, beeinflust werden. z.B. Stop + Go mit schleifender Kupplung, Anhängerbetrieb, häufiges Anfahren am Berg, usw., usw.,...! Selbst bei einer E- Teil- Garantie würden nur selten oder man kann schon fast sagen nie, die Kosten für das E- Teil zu 100% erstattet werden. Die Frage ist, ist es Verschleiß, ist der Belag runter, oder ist es Bruch oder ein Fehler an der Druckplatte?
Aber leider haben wir Dezember und da sind die 12 Monate so oder so leider abgelaufen.
Fragen würde ich auch, aber Hoffnung mach ich Dir keine.
MfG
rama
Also wenn Du Privatperson bist und es sich nicht um einen Firmenwagen handelt, hast Du 24 Monate Gewährleistung, § 434 BGB Sachmangelhaftung.
Schau mal auf die Rückseite der Rechnung, dort müßten die AGB´s ( Allgemeinen Geschäftsbedingungen )stehen.
Allerdings ist die Sache etwas heikel, da eine Kupplung auch als Verschleissteil zählt.
Am Besten, Du läßt Dich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
Falsch, bei neuen Artikeln kann bei Privatkunden die Gewährleistung niemals auf 12 Monate verkürzt werden, das geht nur bei gewerblichen Kunden.
Und wer hat etwas von Garantie geschrieben? Ich habe nichts gelesen.