Kauf beim Autohändler
Guten Morgen! Ich habe eine Frage. Dürfen die Autohändler beim Verkauf vom Gebrauchswagen die Garantie bzw. Gewährleistung ausschließen ? Ich war heute bei einem Autohändler ( nicht Privatperson) und er hat gesagt, dass er die Garantie nur im Fall gibt, wenn man mit dem Fahrzeug nicht mehr als 120000 km. gefahren bin. Ist es so möglich?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung kann und darf ein Händler nicht ausschließen, sie beträgt üblicherweise zwei Jahre, er kann sie aber bei Gebrauchtfahrzeugen auf ein Jahr verkürzen. Das nennt sich auch Sachmangelhaftung und damit haftet der Händler begrenzt für Mängel am Auto, die bereits beim Verkauf vorhanden waren, wie etwa unzulässige Reifen oder defekte Beleuchtung.
Garantie (und Kulanz) ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung, die nicht gewährt werden muss und auch begrenzt auf bestimmte Zeit, Km-Stand etc. sein darf. In dem Fall also ist das korrekt.