HELP! Verkaufsvertrag unterschrieben, Käufer hat Fehrzeugbrief mitgenommen!
Hallo, brauche eine schnelle Einschätzung weil ich nun ein ungutes Gefühl habe.
Käufer (Händler) hat mein Auto gekauft (Kaufvertrag mit Unterschriften x2), mir eine Anzahlung gegeben und will das Auto morgen abholen. Wir sollen das dann bei der Zulassungsstelle gemeinsam ummelden. Allerdings hat er jetzt schon (was ich nicht bemerkt habe) den FahrzeugBRIEF mitgenommen und der Kaufpreis ist ja noch nicht vollständig bezahlt. Kennzeichen sind noch dran und das Auto steht bei mir im Hof... Der Punkt "übergeben" ist im Kaufverrag noch nicht ausgefüllt, Zahlung des Restbetrags in bar bei Abholung steht drin. Allerdings kann der Händler jetzt einfach behaupten das Fahrzeug gehört ihm (Kaufvertrag + Fahrzeugbrief) und es auf nen Hänger laden und abtransportieren?! Sollte ich evtl. sofort den Diebstahl des Fahrzeugbriefs bei der Polizei melden? Danke euch schon mal!
Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis und der restliche Betrag ist erst bei Abholung fällig.
Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Unüblich finde ich es nicht, dass der Käufer nach Abschluss eines Kaufvertrages den Brief bekommt.
Um das Ganze mal näher zu beleuchten:
Es gibt in Zusammenhang mit einem Fahrzeug, genau wie bei jeder anderen Sache, verschiedene „Besitzverhältnisse.“ Hier sind es Eigentümer, Halter und Besitzer.
- Eigentümer ist derjenige, dessen Name im Kaufvertrag steht. Er kann uneingeschränkt über das Fahrzeug verfügen.
- Halter ist die Person (natürlich oder juristische, also auch ein(e) Behörde/Firma/Kirchengemeinde/Verein…), auf die das Fahrzeug straßenverkehrsrechtlich zugelassen wird. Der Halter ist Ansprechpartner für alle Pflichten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs relevant sind: Steuer, TÜV, Bußgelder, Instandhaltung etc.
- Besitzer ist jede/r, der das Fahrzeug „in Besitz“ hat, also damit fährt – legal oder illegal.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf einen Halter spielen diese Besitzverhältnisse keine Rolle. Eigentum ist ein rein zivilrechtlicher Begriff (BGB); die Zulassung ist ein straßenverkehrsrechtlich vorgeschriebener Vorgang, um ein Fzg. im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Dazu muss es auf einen Halter eingetragen werden.
Die Zulassungsbescheinigung (ZB) 2, früher „Brief“, ist dabei die zu dem einen Fahrzeug gehörende Urkunde, die nachweist, dass das Fzg. eine Betriebserlaubnis besitzt.
Sie ist kein Eigentumsnachweis, das steht auch auf der Urkunde drauf. Nicht, wer den „Brief“ in Händen hält, ist dadurch Eigentümer des Autos, sondern umgekehrt: Mit dem Erwerb des Eigentums am Auto wird man auch Eigentümer des „Briefs“ als Nachweis der Betriebserlaubnis, um es zulassen zu können.
Die ZB 1 („Schein“) ist die mitzuführende Kopie der relevanten Fahrzugdaten. Mit ihr alleine kann ein Fahrzeug nicht um- oder angemeldet werden.
Bei der Zulassung werden die ZB 2 und (wenn vorhanden) ZB1 und Nummernschilder, immer auch Personalausweis, eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) und ein SEPA-Mandat (Konto) für die Kfz-Steuer benötigt. Der Kaufvertrag interessiert die Zulassungsstelle nicht! Es wird immer davon ausgegangen, dass derjenige, der die zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen vorlegt, auch berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Kann er das nachweisen, indem er ZB und Personalausweis vorlegt, wird das Fzg. auf ihn zugelassen, ganz gleich wer dessen Eigentümer ist – denn er ist „lediglich“ Halter im Sinne des Straßenverkehrsrechts, mit allen Pflichten, die sich daraus ergeben.
vielen Dank für die auführliche Erklärung! Alles gut gelaufen
Danke für die Rückmeldung,
damit hatte ich aber gerechnet.