Rosenkrieg was tun, es gibt Halter und Versicherungsnehmer
Guten Abend. Folgendes Problem: Ein Paar (nicht verheiratet) hat sich etwas unschön getrennt. Problem ist das Auto. Es läuft auf den Namen der Frau ist aber über den Mann versichert. Mann ist ausgezogen und bisher nirgends wieder gemeldet. Frau bekommt nun ständig Knöllchen nach Hause geschickt. Laut Polizei und Anwalt könne wohl nicht geholfen werden. Zulassungsstelle will auch nur etwas tun mit Nummernschild. Der Mann ist leider nicht auffindbar und meldet sich natürlich nicht. Gibt es noch irgendwas, was sie vielleicht doch tun könnte, damit sie nicht weiter den Stress damit hat? Muss doch irgendwie zu machen sein, dass man da dem anderen nicht so ausgeliefert ist und man einen Schlussstrich ziehen kann.
Mit ihm reden, dass er sie aus dem Brief austrägt und sich rein, geht nicht weil:
A) er persönlich erscheinen müsste oder ihr ne Vollmacht dafür geben müsste (das verweigert er)
und
B) weil er das gar nicht will. Sie hat erfahren, dass er nen Firmenwagen hat. Er will das Auto jetzt, ohne großes Melden bei irgendeiner Zulassungsstelle, einfach weiter verkaufen. Der neue Eigentümer meldet es dann um... ja nee ist klar. Und wenn nicht?! Fahren die schön weiter mit ihrem Kennzeichen rum und sie hat weiterhin Probleme.
Entscheidend bei der Eigentumsfrage ist, wer im Kaufvertrag des Autos steht und nicht, wer der Halter ist, also im "Brief" (ZB2) steht. In der ZB 2 steht auch klar, dass sie keine Eigentumsurkunde darstellt. Die ZB 2 ist lediglich der Nachweis, dass das Auto über eine Betriebserlaubnis verfügt und auf eine bestimmte Person zugelassen wurde.
Der Eigentümer kann frei und vollständig über das Auto verfügen.
Der Halter ist straßenverkehrsrechtlich für das Auto zuständig, für TÜV, Steuer und Versicherung, und eben auch für Knöllchen. Das vollumfänglich, also auch, wenn ein anderer damit so richtig Mist baut oder es nicht mehr verkehrssicher ist.
Versicherungsnehmer kann auch ein Dritter sein, kein Problem.
Besitzer ist jede Person, die mit dem Auto fährt, es "in Besitz" hat.
Hier sollte also zuerst zu klären sein, wer der eigentliche Eigentümer des Autos ist. Dann kann weiter entschieden werden, wie man vorgeht.
Da kommen z.B. Antrag auf Zwangsabmeldung in Betracht, wenn der Mann auch Eigentümer ist, sie aber die Halterin;
oder aber, ist sie auch Eigentümerin, Klage auf Herausgabe des Eigentums. Über die Firma des Mannes sollte der doch ermittelbar sein. Das ist dann aber Sache eines Anwalts.
https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/
https://www.justanswer.de/anwalt/7p8j4-welche-m-glichkeit-besteht-ein-pkw-abzumelden-wenn-man-nicht.html
https://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-verkauft-Kaeufer-meldet-PKW-nicht-um-Untergetaucht--f301942.html
Es läuft auf den Namen der Frau ist aber über den Mann versichert? Was bedeutet das?
Wie Fuxfan geschrieben hat ist der Besitzer der im Kaufvertrag steht. Ist er das und das Fahrzeug ist über ihn versichert ist er Besitzer und Halter. Dann Frage ich mich aber warum er nicht die Post bekommt?
Halterin ist wohl die Frau, Versicherungsnehmer der Mann. Eigentümer ist nicht genannt. Er hat Auto und Papiere, damit kann sie als Halterin das Auto nicht abmelden. Eigentumsfrage muss geklärt werden.