Frist für fahrverbot durch einspruch verlängerbar?
hallo,ich habe am 9.10. post bekommen wo mir mitgeteilt wurde,daß ich 4 monate zeit habe,meinen führerschein (weg.zu schnellem fahren)abgeben soll.da ich auf das auto angewiesen bin um in die arbeit zu kommen,möchte ich dieses fahrverbot gern in meinen urlaub legen,der aber erst im april ist.kann ich durch einen einspruch die frist verlängern bzw. nach hinten rausschieben? wenn ja,muß ich dann trotzdem die geldstrafe innerhalb eines monats bezahlen?
Das per Einspruch etwas rauszoegern bis man Urlaub hat ging frueher. Am besten fragst Du mal den netten Herrn auf der Polizeidienststelle, die sind da im allemeinen sogar recht kooperativ. Zahlen sollstest Du aber fristgerecht, sonst kommen da noch Mahngebueheren auf Dich zu.
Und das naechste mal bitte nicht gleich im Scheinwegbereich tieffliegen!
Einspruch gibts nur im Fernsehen, Widerspruch heißt das Kind.
Ist aber einerseits unerheblich, da die Fristen für einen Widerspruch in der Regel zwei Wochen betragen und in diesem Falle eh keiner möglich ist, da das Urteil bereits rechtskräftig ist, sonst wäre keine Frist zur Abgabe gesetzt.
Also Strafe zahlen und den Schein pünktlich abgeben, sonst wirds noch teurer.
Für eine rechtliche Beratung wende Dich bitte an einen Anwalt oder Fachanwalt für Verkehrsdelikte!
Nur der kann Dir verbindlich sagen ob, was, wie und überhaupt etwas zu tun und sinnvoll ist!
MfG
rama