Auto nach kauf zurück geben?
Hallo, wir haben uns gestern aus ebay-Kleinanzeigen ein Auto gekauft.
Bezahlt wurden 850 €. Eine Probefahrt wurde kurz gemacht, das Auto wurde so ansich angeguckt. Die Dame meinte es sei ein Unfall mal passiert nicht weiter schlimm, ein neuer Motor ist drinn, der Kofferraum schließt nicht richtig und irgendwie ist was mit den Schloß. Ich war persönlich nicht beim Kauf bei. Soweit so gut, nun fuhr mein Mann mit dem Auto auf Arbeit und in der Kurve Stoppt er. Er meinte er will das Auto zurück geben und die Frau meinte O.k. nur für 700 €. Äh? der Kauf ist nicht mal 24Std. her, das mit Schloß und Kofferraum sagte mein Mann lasse er reparieren. Darf sie das? muss sie das zurück nehmen? was haben wir jetzt für rechte? Wir können doch nicht aif die kosten sitzen bleiben? bzw. Weniger zurück bekommen.
Der Kaufvertrag ist ein ADAC Kaudvertrag, die Verkäuferin kreuzte an (ich lad gerade erst den Vertrag) kein Unfallwagen, keine Schäden (stimmt ja nicht sonst würde er ja einwandfrei fahren. Es steht im Vertrag nichts von Garantie, kein gekauft wie gesehen.... wir wissen nicht was jetzt der richtige schritt ist.
lg
Das ist schon ziemlich verworren in deiner Beschreibung. Wegen eines defekten Kofferraumschlosses fährt das Auto aber durchaus einwandfrei, und warum will dein Mann es instand setzen lassen, wenn er das Auto zurückgeben will?
Grundsätzlich kann man jeden Kaufvertrag rückgängig machen, auch für einen Gebrauchtwagen.
Ein generelles Rückgaberecht, innerhalb von 14 Tagen wie z.B. beim Onlinehandel, gibt es hier aber nicht. Das heißt: Die Verkäuferin kann den Wagen zurücknehmen, muss es aber nicht - es sei denn, es stünde im Vertrag. Offenbar ist sie aber dazu bereit.
Für die Rücknahme des Fahrzeuges, die angefallenen Kosten (z.B. Inserate, Abmeldung, Ihr hattet das Auto schon in Besitz) werden üblicherweise pauschal 15% des Kaufpreises berechnet; das wären hier bei 850€ knapp 130€ weniger zurückerstattet. Das ergäbe dann 720€, für die die Verkäuferin das Auto zurück nähme. Soweit also in etwa OK.
Privatverkäufer dürfen und sollten auch (!) jede Garantie ausschließen; ein Händler darf das nicht, muss mind. ein Jahr Garantie gewähren. Auch das geht hier offensichtlich in Ordnung, wenn es ein Privatverkäufer ist.