Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist der Halter von Dienstwagen verpflichtet, zwei mal jährlich ein
In der Literatur findet sich nur der Begriff "nach gänginger Praxis" ist der Halter von Dienstwagen verpflichtet, zwei mal jährlich eine Führerscheinkontrolle durchzuführen. Ich würde gerne wissen, in welchem Gesetz oder Verordnung oder anderer Rechtsgrundlage dies geregelt ist.
Ganz einfach:
Du darfst mit Deinem Auto keinen fahren lassen, der keinen Führerschein hat, sonst machst Du Dich strafbar!
Ein Arbeitgeber darf das natürlich auch nicht,da es aber
nicht möglich ist, dass der Angestellte vor jeder Fahrt seinem Arbeitgeber seinen Führerschein vorlegen kann, reicht es auch, wenn der Arbeitgeber in angemessenen Abständen, ca. 6 Monate, sich den Führerschein vorlegen läßt.
MfG
rama
§ 21 Abs. 1 Nr. 2 Starßenverkehrsgesetz regelt dies. Alle 6 Monate ist ausreichend, dennoch muss der Mitarbeiter den Verlust unverzüglich anzeigen, soweit Dienstverpflichtungen berührt werden.
Der Halter eines Fahrzeuges muß sich regelmäßig davon überzeugen, dass der Fahrer im Besitz eines Führerscheins ist. Siehe § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Arbeitgeber sichert sich ab, in dem er regelmäßig Führerscheinkontrollen durchführt! Dem Arbeitnehmer droht zwar die fristlose Kündigung, aber verantworten muss sich der Halter des Fahrzeuges!
Gruß
BigM
Das ergibt sich alleine schon durch die Sorgfaltspflicht eines Arbeitgebers, sicher zu stellen, dass Firmen- bzw. Behördeneigentum nicht in rechtswidriger Weise betrieben bzw. benutzt wird.
Passiert nämlich z.B. ein Unfall oder wird nur im Rahmen eine allgemeinen Verkehrskontrolle festgestellt, dass der Fahrer eines Firmen-/Dienstwagens nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, dann ist der Arbeitgeber/Dienstherr wegen Obliegenheitsverletzung dran.
btw: Wenn Du einen Führerschein hast, braucht Dich doch solch eine Kontrolle nicht aufregen ... und wenn Du Keinen (mehr) hast und trotzdem mit einem Dienst-/Firmenwagen durch die Gegend gondelst, würde ich als Arbeitgeber Dich sofort rausschmeissen !!! ... sowas stellt eine grobe Verletzung der Arbeitnehmerpflichten dar und rechtfertigt MINDESTENS eine saftige Abmahnung; wenn nicht sogar die fristlose Kündigung.
Fahren ohne Führerschein ist bekanntlich eine Straftat!
vorab ein nützlicher link für jene die verantwortlich sind : http://www.flotte.de/files/file/PDF/fuehrerscheinkontrolle.pdf
zudem hier der gesetzestext der das regelt:
§_21 StVG Abs. 1 Nr.2
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
§_21 StVG Abs. 2 Nr.3
Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Das sollte für jeden Halter und Verantwortlichen Grund genug sein eine Einsicht in den Lappen zu fordern. Die sechs Monate sind übrigens "vorgeschlagener Tonus - kein MUSS". Wird aber von den meisten empfohlen