Muss die Werkstatt mir das schriftlich geben
2 Fragen
Wenn ich mein Auto in einer Fachwerkstatt nach einem Unfall mit Gutachten reparieren lasse, muss die Werkstatt mir auch als geschädigter eine Reperaturkostenabrechnung als Kopie überlassen.( Damit ich sehe welche Teile ausgetauscht sind und was direkt gemacht wurde) Gutachten haben wir bekommen.
Bei einem Garantiefall muss mir die Werkstatt eine Kopie der Arbeiten aushändigen was an dem Fahrzeug gemacht wurde.
Wenn ich das Auto verkaufen möchte habe ich ohne diese Sachen ja keine Nachweise
nein muss sie nicht, da die Rep. nach Gutachten erfolgt. Dieses liegt bereits bei Ihnen vor.
muss sie auch nicht, da Rep./Garantiefall bei dem Hersteller hinterlegt ist und dort nachgefragt werden kann.
Kann man aber bekommen wenn man höflich nachfragt.