Welche Papiere/Angaben muss die Werkstatt bei Teilaustausch des Motors im Garantiefall geben?
Hallo,
bei 33000 km hatte mein Hyundai IX 35 Diesel (184 PS) einen Motor- (Pleulager-)schaden. Im Rahmen der Garantie wurden große Teile des Motors ausgetauscht.
Welche Papiere/Informationen muss mir die/der Werkstatt/Hersteller geben, damit ich weiß, ob nun z. B. die Motornummer eine andere ist, welche Angaben ich einem späteren Käufer des Fahrzeuges über den Motor machen kann etc.. Muss das nicht irgendwo eingetragen werden. Die Werkstatt hat im Serviceheft auf meinen Druck lediglich eine Anmerkung gemacht "Teilemotor ersetzt". Das reicht mir nicht.
Außerdem war jetzt gerade mal 2 Monate später ein Luftladeschlauch defekt (auch Garantie).
Besten Dank
Die Motornummer ändert sich nicht, nur weil der Motor repariert wurde! Selbst wenn Du einen komplett neuen Motor bekommen hättest, würde er die gleiche Nummer haben, da der Hersteller nur den für diese Fahrgestellnummer vorgesehenen Motor verbaut! Alles andere wäre Tuning und der Hersteller würde seine eigenen Garantievoraussetzungen verletzen! Es muss auch nichts anderes eingetragen werden und es wird auch kein Nachteil beim Wiederverkauf entstehen, im Gegenteil! Wenn Du angibst, das der Motor eine komplette Überholung erhalten hat, kann das nur von Vorteil sein! Das der Ladeluftschlauch später gerissen ist, hat doch nichts mit der Motorreparatur zu tun! Das kommt bei allen Turbomotoren vor, auch bei den deutschen Herstellern....