Führerscheinentzug ohne eintrag und ausländische fahrerlaubnis
2005 hat man mir meinen führerschein in deutschland entzogen durch die mpu bin ich geflogen habe keinen eintag bei der polizei warum man ihn mir entzogen hat und bin 2008 in die schweiz ausgewandert hatte auch noe probleme wenn ich in den ferien war bis auf gestern da kam ich in 1 kontrolle. Den führerschein hab ich wieder bekommen aber fahren ohne führerschein wird mir vorgeworfen obwohl ich sei 2009 in der schweiz fahre ohne mir was zuschulden kommen zu lassen.womit kann ich rechnen
Hintergrund dürfte sein, dass die weitaus meisten Auswanderer keine sind, die ausländische Fahrerlaubnis nicht ordnungsgemäß erworben wurde und daher zumindest in Deutschland keine Rechtsgültigkeit hat.
Zusammen mit den von Dir genannten Zeitpunkten gibt es hier tatsächlich einen hinreichend großen Tatverdacht auf ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Verdacht ist kein Vorwurf, dass Du hast, sondern der deutliche Anschein, Du hättest.
Da das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist und für Straftaten die Staatsanwaltschaft zuständig ist, darf die Polizei hier nicht weiter ermitteln, sondern muss es der Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung und Prüfung weiter leiten.
Die Staatsanwaltschaft wird jetzt bei den Schweizer Behörden ein paar Daten abfragen, ggf. auch Dich anschreiben und Nachweise wie zB. Mietvertrag, Schweizer Steuernummer und ähnliches haben wollen, mit den hier vorliegenden Daten abgleichen und das (bisher nur Vor-)Ermittlungsverfahren dann einstellen oder einen Strafbefehl erlassen bzw. Klage erheben.
Je nach dem, ob Du tatsächlich ausgewandert bist und ein paar zugehörige Fristen beachtet wurden, oder ob das alles nicht ganz so sauber war.
Schwierig zu beurteilen, da die Gesetze selbst innerhalb Deutschlands unterschiedlich sind. Es kann gut sein, dass man einen EU Führerschein benötigt und da die Schweiz nicht in der EU ist, kann das schon als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ausgelegt werden.