Audi A3 Baujahr 2000
Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu meinen Audi A3 Baujahr 2000,
folgendes habe das Auto erst vor kurzem gekauft, dabei waren aber keine Sommerreifen,
nun meine Frage die Dimensionen von den Reifen muss
195/65 R15 91T 6J X 15H2 Et 38
185/65 R15 88 Q M+S 6J X15H2 Et 38
205/55 R16 91T #7J x 16H2 Et44,5
205/60 R15 91#6J x15H2 Et38
betragen.
Nun meine Frage wie wichtig ist die Einpresstiefe? Da ich mir schon Reifen mit einer Einpresstiefe von 39 gesehen habe.
PS: Ich bin absoluter Auto-Neuling,
Danke schon mal
lg Sarah
Gehen wird mit Sicherheit einiges. Die Frage ist was man bereit ist dafür zu bezahlen.
Die Freigabelisten des Herstellers zählen hier. Die Rad- Reifen Kombinationen die dort zu finden sind darf man fahren. Wenn das die sind die du angegeben hast solltest du dabei bleiben. Alles andere muss eingetragen werden. Nicht selten ist die Eintragung mit umbauten am Fahrzeug verbunden.
Einfach das Gutachten der Felge lesen, da steht es drin.
Die weitaus meisten Dinge, die für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit an einer Felge entscheidend sind, sind ohnehin nicht erkennbar oder nachmessbar. Die "bekannten" Größen mit Breite, Durchmesser und Einpresstiefe sind nur drei von über 10 relevanten Punkten.
Daher bedeuten auch die Herstellerangaben zu der Serienbereifung nicht das, was häufig - auch hier - hineininterpretiert wird. Diese Freigaben beziehen sich ausschließlich auf die Räder (Felgen plus Reifen), die der Hersteller für das Fahrzeug anbietet, also die Serien- oder Zubehörfelgen direkt vom Fahrzeughersteller, jedoch nicht für den Bereich der Drittanbieter.
Das sollte doch schon aus der Logik erkennbar sein, dass ein Unternehmen, hier der Fahrzeughersteller, niemals eine pauschale Freigabe für Bauteile erteilen kann, die er nicht kontrolliert und von denen rund sieben für die Zulässigkeit relevante Punkte überhaupt nicht bekannt sind.
Räder (Felgen sowie Reifen) von Drittanbietern aus dem Zubehörbereich können absolut unzulässig oder auch nur unter Einhaltung von Auflagen zulässig sein, obwohl diese drei Abmessungen übereinstimmen. Ebenso wie Räder absolut zulässig sein können, häufig auch abnahme- und eintragungsfrei sind, obwohl nicht ein einziges dieser drei Maße mit der Herstellerfreigabe übereinstimmt.
Genau aus diesem Grund gibt es die Prüf- und Zulassungspflicht eine Bauteils und das Gutachten, an welchem Fahrzeug und ggf. unter welchen Bedingungen eine Felge zulässig ist. Die Bedingungen können technischer Art sein, zB. andere Radschrauben; oder auch rechtlicher Art, zB. Abnahme und Eintragung oder abnahmefrei und Gutachten ständig mitzuführen.
Steht alles im Gutachten, einfach lesen. Gibt es kein Gutachten und die Felge ist kein Originalteil für dieses Fahrzeug, ist die Felge auch nicht zulässig.
Und nebenbei bemerkt: Stahlfelgen sind auch Felgen.
Da die Bestimmungen für die Fahrzeugbereifung gilt, unterliegen auch Stahlfelgen diesen Bestimmungen. Insbesondere als Fahrer eines VW-Produkts sollte man bei diesem Thema sehr aufmerksam sein, da immer wieder mal große Mengen an Stahlfelgen in minderwertiger Material- oder Verarbeitungsqualität von den üblichen asiatischen Produktfälschen auf den Markt kommen.
Gilt natürlich für alle Fahrzeugtypen und Felgenarten, da aber VW am Verbreitesten ist, ist dies eben die lohnenswerteste Zielgruppe für Produktpiraterie. Offenkundig so lohnenswert, dass das KBA schon vor einigen Jahren eine spezifizierte Warnmeldung herausgegeben hat.