Kauf eines neuen Auto
Abend
Ich habe vor mir ein neues Auto zu kaufen den vw Golf 7 und würde mir den neu bestellen.
Ich würde dann im Kaufvertrag sein zugelassen wird er aber auf meinen Vater ist das egal oder muss mein Vater im Kaufvertrag stehn?
Käufer ist der im Kaufvertrag steht und Halter der im Fahrzeugschein steht.
Das kann man so machen.
Mal ganz ausführlich:
Zulassung eines Fahrzeugs und die Besitzverhältnisse daran
Es gibt in Zusammenhang mit einem Fahrzeug, genau wie bei jeder anderen Sache, verschiedene „Besitzverhältnisse“. Hier sind es Eigentümer, Halter und Besitzer.
- Eigentümer ist derjenige, dessen Name im Kaufvertrag steht. Er kann uneingeschränkt über das Fahrzeug verfügen.
- Halter ist die Person (natürlich oder juristische, also auch eine Behörde/Firma/Kirchen-gemeinde/Verein…), auf die das Fahrzeug straßenverkehrsrechtlich zugelassen wird. Sie ist Ansprechpartner für alles, was in Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs relevant ist.
- Besitzer ist jede/r, der das Fahrzeug „in Besitz“ hat, also damit fährt – legal oder illegal.
Eigentümer, Halter und Besitzer können eine, zwei oder auch drei verschiedene Personen sein. Hinzu kommt noch der Versicherungsnehmer, meist der Halter, aber nicht zwingend.
Ein Beispiel: Ich kaufe bei Händler X ein Auto. Mein Name steht im Kaufvertrag, ich bin mit der Bezahlung und Übernahme des Autos, der Schlüssel und Zulassungsbescheinigung(en) dessen Eigentümer.
Das Auto wird auf meine Frau zugelassen, sie ist damit Halterin, nicht aber Eigentümerin.
Es wird vor allem von Sohn und Tochter gefahren, diese sind -wie jeder, der es fährt- dabei die Besitzer, nicht aber Eigentümer oder Halter.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf einen Halter spielen diese Besitzverhältnisse keine Rolle. Eigentum ist ein rein zivilrechtlicher Begriff, die Zulassung ist ein straßenverkehrsrechtlich vorgeschriebener Vorgang, um ein Fzg. im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Dazu muss es auf einen Halter eingetragen werden.
Die Zulassungsbescheinigung (ZB) 2, früher „Brief“, ist dabei eine zu dem einen Fahrzeug gehörende Urkunde, die nachweist, dass das Fzg. eine Betriebserlaubnis besitzt.
Sie ist kein Eigentumsnachweis, das steht auch auf der Urkunde drauf. Nicht, wer den „Brief“ in Händen hält, ist dadurch Eigentümer des Autos, sondern umgekehrt: Mit dem Erwerb des Eigentums am Auto wird man auch Eigentümer des „Briefs“ als Nachweis der Betriebserlaubnis, um es zulassen zu können.
Die ZB 1 („Schein“) ist die mitzuführende Kopie der relevanten Fahrzugdaten.
Bei der Zulassung werden die ZB 2 und (wenn vorhanden) ZB1 und Nummernschilder, immer auch Personalausweis, eine elektronische Versicherungsbestätigung und ein SEPA-Mandat (Konto) für die Kfz-Steuer benötigt. Der Kaufvertrag interessiert die Zulassungsstelle nicht! Es wird dort davon ausgegangen, dass derjenige, der die zum Fahrzeug gehörenden Dokumente vorlegt, auch berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Kann er das damit nachweisen, wird das Fzg. auf ihn zugelassen, ganz gleich wer dessen Eigentümer ist – denn er ist „lediglich“ Halter im Sinne des Straßenverkehrsrechts.