Hat man auf eine neue Wasserpumpe zweijährige Garantie oder nur einjährige Gewährleistung?
An meinem LKW ist schon wieder die Wasserpumpe defekt, dabei ist sie erst dreizehn Monate alt. Meine Frage: da sie ja ein Verschleißteil ist- habe ich deshalb darauf nur Gewährleistung von einem Jahr oder Garantie von zwei Jahren? Kennt sich da jemand aus?
Laut Gewährleistungsrecht § 434 BGB hat jeder eine zweijährige Gewährleistung auf neue Artikel.
Die Ausnahme: Bei gewerblichen Kunden - und wenn Du einen LKW hast bist Du so einer, weil Privatleute fahren so etwas nicht - kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Schau mal auf die Rückseite der Rechnung, da müßten die AGB´s stehen.
(AGB=Allgemeine Gechäftsbedingungen)
Das ist kniffliger als man denkt. Nach meiner Auffassung ist Folgendes der Fall:
Variante (a): kaufst du an der Ersatzteiltheke die Pumpe, bekommst du darauf (bei privater Nutzung) 2 Jahre Garantie. Danach nimmst du sie zur Auftragsannahme und erteilst den Auftrag sie einbauen zu lassen.
Variante (b): gehst du direkt zur Auftragsannahme und erteils nur den Auftrag, die Pumpe zu tauschen. Bekommst du nur ein Jahr Garantie auf die Reparatur.