Gewinde defekt bei Ölwechsel
Hallo,
Habe unseren Wagen zum Ölwechsel in die Werkstatt gegeben, die auch den vorherigen Wechsel gemacht hatte. Nun musste ich eine neue Ölwanne zahlen, da wohl das Gewinde kaputt gegangen sei. Die Schraube konnte nicht gelöst werden und wurde dann herausgehebelt. Dabei brach das Gewinde. Mein Mann hat vor Ort aus Unwissenheit gezahlt. Ich bin aber der Meinung, dass die Kosten die Werkstatt zahlen sollte, oder?
Du hast zwar recht, wirst aber damit bei deiner Werkstatt keinen Erfolg haben.
Die Werkstatt ist nur haftbar, wenn sie ein Verschulden trifft.
Dies muss im Streitfall auch zweifellos nachgewiesen werden.
Hier könnte es auch durchaus sein, dass das Gewinde durch ein früheres zu festes Anziehen einen Vorschaden hatte.
Das kann auch jahrelang her sein und muss nicht beim letzten Ölwechsel passiert sein.
Auch wenn die Möglichkeit eines Montagefehlers bei diesem oder dem letzten Ölwechsel besteht, reicht die Vermutung nicht aus, um die Werkstatt haftbar zu machen.
Das einzige, was noch helfen könnte, wäre ein ruhiges und sachliches Gespräch mit der Werkstatt, in der Hoffnung auf ein kulantes Entgegenkommen in Form einer Kostenteilung.