Behindertenparkplätze Supermärkte
Hi - mein Mann ist 100% SB (Rollstuhl) und wir haben entsprechenden Ausweis zum Parken beantragt und auch bekommen. Beim hiesigen Rewe Markt werden die wenigen (2!) Plätze immer von kern-gesunden Menschen benutzt. Manche benutzen auch die Ausweise von Verwandten(?), obwohl die nicht dabei sind. Das Gelände ist Tag und Nacht von jedem befahr- und begehbar. Es gibt ein Einbahnstraßen- und ein entsprechendes Durchfahrt verboten Schild sowie einen Zebrastreifen. Nachdem wir uns jetzt von einer "normalen Frau", die dort für die Dauer ihres Einkaufs geparkt hat, sagen lassen mussten: "... was interessieren mich Krüppel..." ist für mich das Maß voll. Das hiesige Ordnungsamt sagt lediglich lapidar, es sei ein Privat-Gelände, auf dem sie nicht tätig werden könnten. Fragen zur StVO wurden nicht beantwortet.
Kann ich in solchen Fällen denn von niemand Hilfe erwarten? Der Markt bemüht sich ja - sagt aber, dass er nur an den gesunden Menschenverstand appellieren kann.
Greift hier auch die Polizei nicht ein? Hier wird auch öfters gegen die Einbahnstraße gefahren. Was passiert dann bei einem Unfall?
Ein Supermarktparkplatz ist in der Tat Privatgelände, auch wenn er jederzeit frei befahrbar ist. Da haben weder die Politessen noch die Polizei hoheitliche Rechte, wie Knöllchen oder gar Abschleppen. Das zu regeln, ist allein Sache des Supermarktbetreibers - dieser ist der Ansprechpartner in der Sache. Das ist leider ein überall anzutreffendes Problem, kenne ich zur Genüge durch zwei Verwandte mit aG-Ausweis, die die Parkplätze oft nicht benutzen können, weil rücksichtslose Egoisten diese aus Bequemlichkeit nutzen, mit dem Wissen, außer einer Bitte wegzufahren kann mir im Grunde nichts passieren.
Das ist auch die Crux für den Supermarkt - er will keine Kunden verprellen. Vielleicht solltet Ihr mal ansprechen, dass ihr zukünftig woanders einkaufen geht, wenn sich nichts ändert; Kennzeichen des Falschparkers notieren, zur Kasse gehen und um Ausrufen des Fahrers bitten und dem/der sagen: "Für Ihre Art Behinderung sind die Parkplätze nicht gedacht!" kann Wirkung zeigen, da für die Person peinlich.
Auf einem solchen Parkplatz gilt zwar prinzipiell die StVO, aber hauptsächlich §1, gegenseitige Rücksichtnahme. Die Fahrwege sind keine Straßen im Sinne der StVO, sondern das gesamte Gelände dient vorrangig dem ruhenden Verkehr und dessen An- und Abfahrt. Deshalb sind die Pfeile auf dem Boden auch keine bindenden "Einbahnstraßen" sondern Empfehlungen. Somit gilt auch kein Rechts vor links auf einem Parkplatz, es ist immer vorsichtig und sich gegenseitig verständigend langsam (10 km/h) zu fahren.
Bei einem Unfall gilt: Wer einen Anderen schädigt, zahlt; oft wird aber aufgrund der besonderen Lage eine Haftungsverteilung 50:50 vorgenommen.
Sie können sich in der Sache auch mal mit dem/der örtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen.
Mehr dazu hier: http://www.auto-reporter.net/articles/2672
DANKE SCHÖN!
Hallo - hier nochmal ich. Lt. Supermarkt gilt die StVO!
Wer ist denn für die Einhaltung verantwortlich?
Irgend etwas kann doch nicht stimmen.
Oder wird bewegen wir uns hier trotz dieser in einem absolut rechts-freien Raum?
Bei den üblichen Parkplätzen von Aldi, Obi und Co. handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum. Es ist ein Bereich, der weder üblicherweise abgesperrt ist und auf dem sich zeitgleich mehr als 2 Fahrzeuge bewegen können.
Damit gelten alle verkehrsrechtlichen Gesetze mit StVO, StVG, StVZO, FEV, und FZV.
Jedoch handelt es bei diesen Bereichen nicht um einen öffentlichen Straßenbereich und daher fallen etliche Paragraphen von diesen Gesetzen heraus, weil die zugehörigen Anforderungen nicht existieren.
ZB.:
Rechts-vor-links gibt an sich kreuzenden Fahrbahnen, Fahrbahnen sind Bereiche einer Straße, ein Parkplatz ist jedoch keine Straße, sondern ein Parkplatz. Somit gibt es auf Parkplätzen kein rechts-vor-links, sondern §1 StVO, die gegenseitige Rücksichtnahme, beide sind wartepflichtig.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb und 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gelten ebenso ausschließlich auf Straßen und nicht auf Parkplätzen. Dort gilt §1 StVO, die gegenseitige Rücksichtnahme auf alle Verkehrsteilnehmer und dazu zählen auch Fußgänger, somit gilt Schrittgeschwindigkeit.
Es handelt sich um keinen rechtsfreien Raum, denn es gelten alle Gesetze, allerdings in den Gesetzen selbstverständlich nur diese Paragraphen, die sich auf Parkplätze beziehen bzw. anwenden lassen. Die Paragraphen, die sich auf anderen Bereiche beziehen, haben logischerweise dort keine Wirkung.
Nun zu den Eingriffsmöglichkeiten von Polizei oder Ordnungsamt:
Da es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt, sondern um Flächen im Privateigentum, ist der oberste "Bestimmer" immer der Eigentümer, bzw. Pächter oder dessen Beauftragter.
Ausgenommen bei Straftaten (Betrunken fahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis, ...) oder bei einer Schädigung (Unfall), da hat die Polizei unmittelbare Zugriffsmöglichkeit.
Behindertenparkplätze sind zwar üblicherweise durch die Bau- oder Gewerbebehörden in ihrer Anzahl vorgeschrieben, jedoch ist der Missbrauch durch Unberechtigte eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, mit einer Behinderung und keiner Schädigung.
Somit haben Polizei oder Ordnungsamt keine Handlungsmöglichkeit, unmittelbar bzw. direkt gegen die missbräuchliche Nutzung vorzugehen.
Wer gegen diesen Missbrauch vorgehen könnte, wäre üblicherweise der Filialleiter:
Der könnte im Rahmen einer Besitzstörung (ehemals "Hausfriedensbruch")direkt abschleppen lassen, oder im Rahmen seines Hausrechts die Polizei bzw. das Ordnungsamt anrufen und von denen die entsprechenden Schritte ausführen lassen.
Und hier liegt dann auch das Hauptproblem eines Filialleiters: Ehe das Ordnungsamt oder ein Abschlepper vor Ort eingetroffen sind, ist der zugehörige Kunde schon längst wieder weg gefahren.
Vielen Dank! Dann bin ich schon mal etwas schlauer. Also werden wir künftig den Filialleiter so lange nerven, bis der etwas unternimmt. Wir sind ja nicht die Einzigen, sondern treffen fast täglich auf Betroffene. Die Telefonnummer von dem habe ich und werde diese dann gerne an weitere "Behinderte" weitergeben.
Nerven ist ja immer so lange lustig, bis der Genervte gegen das Nerven juristisch mittels kostenpflichtiger Abmahnung (175€)und Abgabe einer Unterlassungserklärung (~900€)vor geht.
Immerhin ist er nicht derjenige, der sich hier falsch verhält: Er parkt nicht unrechtmäßig auf diesen Parkplätzen, und er hat auch nicht die Pflicht oder ist in der Verantwortung, für die ordnungsgemäße Nutzung oder eine ausreichende Anzahl dieser Parkplätze zu sorgen.
Er hat nicht mal die rechtliche Möglichkeit zu überprüfen, ob der Parkplatz bzw. Parkausweis rechtmäßig oder unrechtmäßig benutzt wird.
Wen man nerven könnte und auch müsste, wenn man tatsächlich ernsthaft eine Lösung haben wollte, wäre der Gesetzgeber, erreichbar zB. über den "eigene" Bundestagsabgeordneten in seinem örtlichen Büro.
Immerhin ist es der Gesetzgeber, der für den Bereich der Behindertenparkplätze auf privaten Grundstücken diese Lücke gelassen hat.