Kann ich als Nichtbehinderter einen Gehbehinderten mitführen und auf einem Behindertenparkplatz par
Kann ich als Nichtbehinderter einen Gehbehinderten mitführen und auf einem Behindertenparkplatz par (Parken)
wenn du ne Bescheinigung ind ei Windschutzscheibe legst von den Beginderten dann geht das
Klares Ja!
Voraussetzung ist aber das der Gehbehinderte dabei ist und er auch einen Behindertenausweiss besitzt und dieser auch noch gültig ist!
Bei einem Abgelaufenen Ausweis wird erstmal ne Strafe verlangt, solltest du auf einem Behindertenparkplatz stehen!
Hoffe mal konnt dir weiterhelfen
Sofern der Gehbehinderte einen entsprechenden Behindertenausweis besitzt (Mindesstens 50% GdB sowie Merkzeichen G, aG, B, H) und den Ausweis auch dabei hat (!) dürfte das kein Problem sein!
Einfach eine Kopie oder auch das Original - sofern es nicht anderweitig gebraucht wird - des Ausweises gut sichtbar auf das Armaturenbrett legen.
Allerdings, das ist nicht offiziell!
Es kann also sein das ein übereifriger Bediensteter da doch ein Knöllchen verteilt!
Offiziell sollte sich die betreffende Person
bei der Stadt eine entsprechende Parkplakette besorgen.
Diese gibt es gegen Vorlage des Behindertenausweises.
Die Plakette kann man dann in das Auto legen, dann ist sofort alles klar!
Diese Parkplaketten gelten bundesweit!
Sowohl der Ausweis als auch die Plakette sind PERSONENGEBUNDEN!
Du darfst die entsprechenden Vorteile also nur nutzen wenn diese Person auch wirklich bei dir ist!
Wir haben z.B. so eine Plakette am Auto weil meine Ehefrau Rollstuhlfahrerein ist.
Wenn ich aber alleine mit dem Auto unterwegs bin gilt die Plakette nicht!
ACHTUNG:
Das einfache aufgeklebte Rollstuhlsymbol am Auto (Weißer Rollstuhl auf blauem Grund) wie man es oft sieht, reicht alleine nicht aus um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen!
So ein Teil kann sich jeder ans Auto kleben, das hat keinerlei Rechtskraft.
Man MUSS die Berechtigung entweder durch den Behindertenausweis oder die Parkplakette nachweisen können!
Alles liebe,
Blecky
Ja, wenn der Gehbehinderte einen entsprechenden Ausweis hat.
Vorübergehend Gehbehinderte, wie Gipsbeinträger oder Krückengänger gehören nicht dazu!