In wie weit greift die Garantie? Und wie lange besteht ein Anspruch auf einen Leihwagen?
Ich habe mir vor 10 Monaten einen Golf 6 bei einem VW-Händler gekauft. Es besteht Gebrauchtwagengarantie. Dieser hat jetzt eine fehlerhafte Steuerkette daher wohl auch einen Motorschaden.
In wie weit greift jetzt die Garantie? Und ich bin auf ein Auto angewiesen, daher frage ich mich jetzt auch wie lange ich einen Leihwagen bekommen kann?
Dies ist mir auf den Weg zur Uni passiert und daher musste ich zur VW-Vertragswerkstatt bringen die am Nächsten liegt und ist nicht in der Werkstatt wo ich das Auto her habe, macht das einen Unterschied?
Da du wahrscheinlich nur eine Garantie von einer Versicherung hast musst du deinen Vertrag daraufhin lesen, den nur was dort in schriftlicher Form steht hat auch eine Garantie. Da diese nichts mit dem Verkäufer oder VW zu tun hat.
Was ist denn mit der 1 jährigen Händler Gewährleistung die er geben muss? Du bist zwar nach 6 Monaten in der Beweislastumkehr, aber ein Steuerkettenschaden kommt nicht von heute auf Morgen und ist ein sehr bekanntes Problem bei VW. Eigentlich müsste der das also voll übernehmen. Du kannst ja nicht mit defektem Fahrzeug zum verkaufenden fahren, sondern zum nächsten. Entweder er holt ihn ab, oder übernimmt die Rechnung von seinem "Kollegen".