Bin ich verpflichtet, alle 3 Tage nach meinem parkenden PKW zu sehen?
ich parke einen 1,2 t. Anhänger regelmäßig auf einem öffentlichen Parkplatz für 14 Tage. Habe jetzt ein Protokoll bekommen mit der Begründung länger als 1 Stunde im absoluten Halteverbot gestanden zu haben.
Die Stadt hat in meiner Abwesenheit ein Halteverbotsschild neben dem Parkschild aufgestellt, um den Parkplatz für ein Schützenfest freizuräumen.
Nach meinem Einwand, dass dieses Schild auf öffentlichen Parkplätzen nichtig ist, hat man mir erklärt, dass ich verpflichtet bin,
alle 3 Tage nach meinem Parkgut zu schauen.
Gibt es diese Verpflichtung?
upps ..... !!!!
Schauen Sie hier =
http://www.anwalt.de/rechtstipps/parkverbot-
oh-schreck-der-wagen-ist-weg_003684.html
oder
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/stolberg/mobiles-halteverbot-wenn-das-auto-ploetzlich-falsch-parkt-1.412811
Alles völlig rechtens ! Das Knöllchen brauch nicht aber die Abschleppkosten müssen bezahlt werden.
Tja, da haben sie wohl Pech gehabt. Das macht zwar kaum Jemand, aber verpflichtet ist man. Diese Schilder werden meistens Tage, oder Wochen im voraus aufgestellt, mindestens aber 72 Stunden vorher.
Hallo liebe Freunde, es geht hier nicht um das Halteverbotsschild, dass übrigens nach einem Urteil des Bay ObLG Urteil vom 30.12.1985, 2 Ob OWi 414/85 auf einem Parkplatz und auf einem Seitenstreifen ungültig ist.
Es geht mir um die Frage, ob ich als Verkehrsteilnehmer verpflichtet bin, alle 3 Tage mich nach irgendwelchen Parkplatzänderungen oder Einschränkungen meines geparkten Anhängers erkunden muss. Gibt es darüber irgendwo einen Paragrafen?
Lese das und das Urteil dazu.
http://www.fnp.de/ratgeber/autoundverkehr/Auf-dem-Dauerparkplatz-alle-paar-Tage-nach-dem-Auto-sehen;art374,1360109
Verpflichtet nicht aber es werden 3 Tage als Toleranz gesehen. Innerhalb dieser sollte man
sein Fahrzeug aufsuchen.