Rücktrit von Autoverkauf
Hallo ,ich habe mein Auto zum verkauf inseriert ,ein keufer hat sich gemeldet ,wir haben uns geinigt .
da meine frau das auto nicht verkaufen wollte muste ich ihm halbe stunde später mitteilen das ich das auto nicht verkaufen kann ,bzw nicht mehr will .
darauf srieb er mir ,er werde mich anklagen auf schaden ersatz .
kann er das ? es ist ja nur halbe stunde ,
seit unsere abmachung vergangen ,
er hate keine umkoste ,keine anzahlung ,
nichts
grüsse
Kann man, denn Verträge gelten.
Schadensersatz wäre hier beispielsweise die Preisdifferenz zu einem vergleichbaren Fahrzeug, für das mehr bezahlt werden musste.
Ohne was schriftliches geht es. Eine mündliche Zusage ist jedoch noch kein richtiger Kaufvertrag. Ein schriftlicher Kaufvertrag mit der gegenseitigen Willenserklärung (Unterschrift) ist jedoch bindend. Vielleicht kann man sich im guten Einigen und der Käufer hat ein Einsehen. Ansonsten können sie ja mit ihrem Eigentum machen was sie wollen und beruhigen ihre Frau derweil bis ein anderes Auto da ist.