Wer haftet beim Brand, wenn die Beauftragung vom Gericht kommt?
Mein Fahrzeug wurde, aufgrund der Beantragung vom Gericht, kurzfristig angemeldet (Kurzzeitanmeldung) und zur Prüfstelle - zwecks Gutachten - gebracht.
Auf dem Dekra Gelände wurde am 3 Tag das Fahrzeug nachts angezündet. Das Fahrzeug ist komplett abgebrannt.
Lt. Polizei handelt es sich hier um Brandstiftung.
Wer trägt in so einem Fall die Kosten?
zur Info:
Das Fahrzeug hatte die Kurzzeit-Versicherung - ohne Kasko.
Die Prüfstelle hatte das Fahrzeug auf einem geschlossenen Gelände abgestellt.
Um Hilfe wäre gebeten.
Der Täter
Sehr gut.... ☆☆☆
Danke für die Aufklärung :-))
Da die VERSICHERUNG den Schaden nicht übernimmt - keine Kasko.
Ist hier nun die Frage, wer den Schaden deckt, bzw. Ersatz leisten müsste?
Schadensersatz muss immer derjenige leisten, der den Schaden verursacht hat, das ist hier der Brandstifter.
Kann man einerseits als Gesetz nachlesen, im §823 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Kann man aber auch selbst drauf kommen, wenn Meier einen Schaden verursacht, werden weder Schmidt, Schulz, noch Müller dafür Schadensersatz leisten.
Ist der Täter nicht greifbar oder mittellos, würde je nach Schaden die Teil- oder Vollkasko-Versicherung einspringen, wenn man eine hat. Hat man keine, dann ist da auch niemand, der irgendwas bezahlt.
Zwei weitere theoretische Möglichkeiten bestehen in derartigen Situationen, die allerdings aufgrund der Beschreibung hier vermutlich nicht vor liegen:
- Da niemand zum Abschluss einer Kaskoversicherung gesetzlich verpflichtet ist, müsste ein zivilrechtlicher Vertrag existieren, nach dem derjenige, der die Versicherung für die (Kurzzeit-)Zulassung abgeschlossen hat, verpflichtet wurde, auch eine Kasko abzuschließen.
Wenn dem so wäre, dann wäre derjenige, der vertragswidrig keine Kasko abgeschlossen hat, aufgrund dieses Pflichtversäumnisses schadensersatzpflichtig.
- Würde das Schadensereignis zum "gewöhnlichen Betriebsrisiko" einer Werkstatt oder Prüfstelle gehören, dann würde die Betriebshaftpflicht der Werkstatt/ Prüfstelle eintreten müssen.
Bei einem Brandschaden wäre es zB. dann, wenn hier durch einen Defekt in der Elektroinstallation die Halle in Brand gerät und in dessen Folge die in der Halle stehenden Fahrzeuge mit abfackeln.
Da es sich hier aber (zumindest von der Darstellung) um einen gezielten Brandanschlag gegen ein einzelnes Fahrzeug gehandelt hat, ist dies kein "gewöhnliches Betriebsrisiko" für einen Prüfstellenbetreiber mehr.
Kann und muss man dann auch alles bei einem Anwalt, ggf. auch gutachterlich in vielen Details prüfen lassen, ob da irgendjemand und dann welches Versäumnis begangen hat, mit dem derjenige in eine Haftung kommen könnte.
Ein Betrieb wie die Dekra sollte eine Betriebshaftpflicht haben.
Abgesichert sollten in solch einer Versicherung Fahrzeuge sein die auf dem Betriebsgelände stehen.
Ob diese Betriebshaftpflicht allerdings für Fahrzeuge aufkommt die durch Brandstiftung zu schaden gekommen sind liegt am Versicherungsumfang.
Auch nicht zugelassene oder Fahrzeuge mit Kurzzeit Kennzeichen müssen in der Police extra angegeben und somit versichert werden.
Für mich ist die Sache alleine schon nach lesen des Fragentitels klar:
"Wer haftet beim Brand, wenn die Beauftragung vom Gericht kommt?"
... na das Gericht natürlich; schließlich hat es den Brand ja in Auftrag gegeben.
Über die Gründe für diese vorsätzliche Vernichtung von Beweismitteln dagegen kann man spekulieren; evt. sollte durch die Ermordung des Autos eine andere Straftat verdeckt werden?!
Sollte die Frage irrtümlich jedoch nur sinnverfälschend formuliert sein, bitte die anderen Statements dazu lesen
Ich dagegen k o n n t e "es" mir nicht verkneifen .. und hab' das Ganze etwas ironisch verpackt; ich lass' mir schließlich auch nicht gerne "in die Küche kacken"