Schadensersatz muss immer derjenige leisten, der den Schaden verursacht hat, das ist hier der Brandstifter.
Kann man einerseits als Gesetz nachlesen, im §823 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Kann man aber auch selbst drauf kommen, wenn Meier einen Schaden verursacht, werden weder Schmidt, Schulz, noch Müller dafür Schadensersatz leisten.
Ist der Täter nicht greifbar oder mittellos, würde je nach Schaden die Teil- oder Vollkasko-Versicherung einspringen, wenn man eine hat. Hat man keine, dann ist da auch niemand, der irgendwas bezahlt.
Zwei weitere theoretische Möglichkeiten bestehen in derartigen Situationen, die allerdings aufgrund der Beschreibung hier vermutlich nicht vor liegen:
- Da niemand zum Abschluss einer Kaskoversicherung gesetzlich verpflichtet ist, müsste ein zivilrechtlicher Vertrag existieren, nach dem derjenige, der die Versicherung für die (Kurzzeit-)Zulassung abgeschlossen hat, verpflichtet wurde, auch eine Kasko abzuschließen.
Wenn dem so wäre, dann wäre derjenige, der vertragswidrig keine Kasko abgeschlossen hat, aufgrund dieses Pflichtversäumnisses schadensersatzpflichtig.
- Würde das Schadensereignis zum "gewöhnlichen Betriebsrisiko" einer Werkstatt oder Prüfstelle gehören, dann würde die Betriebshaftpflicht der Werkstatt/ Prüfstelle eintreten müssen.
Bei einem Brandschaden wäre es zB. dann, wenn hier durch einen Defekt in der Elektroinstallation die Halle in Brand gerät und in dessen Folge die in der Halle stehenden Fahrzeuge mit abfackeln.
Da es sich hier aber (zumindest von der Darstellung) um einen gezielten Brandanschlag gegen ein einzelnes Fahrzeug gehandelt hat, ist dies kein "gewöhnliches Betriebsrisiko" für einen Prüfstellenbetreiber mehr.
Kann und muss man dann auch alles bei einem Anwalt, ggf. auch gutachterlich in vielen Details prüfen lassen, ob da irgendjemand und dann welches Versäumnis begangen hat, mit dem derjenige in eine Haftung kommen könnte.