Audi TT Roadster 2.0 TFSI 6 Gang 211 PS nach 35000 km Kupplungsschaden
Ist es möglich, daß nach nur zwei Jahren und der geringen Kilometerleistung bei solch einem Auto die Kupplung blau gefahren wurde und Audi trotz Anschlußgarantie die Kosten nicht übernehmen will ?
Wie du siehst ist es möglich und da es ein Verschleißteil ist auch nicht ungewöhnlich, dass die es nicht übernehmen. Kommt halt auf den Fahrstil an.
Der Fahrstil ist eher konservativ. Bin Baujahr 1953 und dieses Auto ist das 16.te meines Lebens. Hatte bisher bei all den BMWs, MErcedes, Porsches und VWs keinen Kupplungsschaden. Meine auch das Kuppeln durchaus verstanden zu haben. Suche jemand, der vielleicht so etwas auch schon gehört hat. 35000 Kupplungsschaden eher unwahrscheinlich laut Internet.
Kupplung blau ist eine schon eindeutige Duftmarke, die zu 99% nach dem Bediener des Pedals riecht.
Blau sind 300°C und bei den Anlauffarben schon eine ziemliche Ansage. Das passiert nicht einfach so, die dafür notwendige Reiberei hätte man zB. durch Leistungsverlust deutlich bemerkt, wenn ein technischer Defekt für den Schlupf gesorgt hätte.
Mal den Wagen ausgeliehen? Ungewohntes Fahrzeug mit Schaltung an einer Tiefgaragenausfahrt sind oftmals ausreichend. Kann auch schon mehrere Wochen her sein, bei der die Kupplung angetötet wurde und mit ein paar Wochen normaler Nutzung nur den Rest bekommen hat.
Habe den Wagen mit 25000 von Audi gekauft. Bin selbst nur 9000 km Gefahren ohne auf der Kupplung zu stehen. Ist es möglich, daß sich der Schaden durch den Vorbesitzer über 9000 km verschleiern konnte. Habe keinen Verlust feststellen können weder bei Leistung noch sonst Geruch oder ähnliches festgestellt.
Der Schaden wurde festgestellt, weil durch zu hohen Ölverbrauch der Motor des Fahrzeuges teilausgetauscht wurde.
Kann schon sein.
Wenn etwas "angetötet" wurde, bedeutet das ja unter dem Strich, dass "nur" die Lebensdauer deutlich verkürzt ist. Raucher sterben früher passt auch bei einer (ggf. häufig) rauchenden Kupplung.
Ein massiv erhöhter Ölverbrauch ist ja eventuell auch schon etwas in diese Richtung. Hat die Ursache bei dem Ölverbrauch auch die Orientierung einer außergewöhnlich dynamischen Fahrzeugnutzung, dann ist das schon ein deutliches Indiz, dass die Problematik mit der Kupplung auch ein Folgeeffekt einer eventuell missbrächlichen Nutzung durch den Vorbesitzer ist.
Hilft mir schon weiter, danke. Ich sehe eben nicht ein, daß ich eine 5jahresgarantie mit dem Auto gekauft habe und sich Audi aus der Verantwortung stehlen will. Eine Kupplung eines renommierten deutschen autoherstellers sollte schon etwas mehr wie 35000 halten, zumindest sollte man sich kulanter darstellen und nicht alles auf den Schultern der Käufer abladen. Deshalb werde ich es meinen Anwälten und meiner Rechtsschutzversicherung weitergeben. Danke nochmal für das Feetback.
Kupplung ist ein sogenanntes Verschleißteil und damit aus der Garantie - nichts weiter als ein klassischer Vertrag - ausgeschlossen.
Was vertraglich grundsätzlich, pauschal und immer ausgeschlossen ist, wird kein Anwalt auf diesem Planeten dort hinein bekommen.
Und wie ich bereits geschrieben habe: Blau angelaufen ist ein praktisch absolut sicheres Anzeichen für eine missbräuchliche, nicht übliche Nutzung.
Also selbst wenn es sich hierbei nicht um ein Verschleißteil handeln würde, würde die Garantie trotzdem nicht greifen, denn eine missbräuchliche Nutzung mit erheblicher Überlastung ist kein technischer Defekt und deckt daher keine Garantie.
Kannst Du alles gleich vergessen, unnötiger Aufwand und führt nur für Dich mit viel Schwung, Arbeit und Aufregung voll gegen die Wand.
Auch wenn Anwälte hier gerne eine doch gewisse Chance sehen, der man zumindest anfänglich nach gehen sollte, insbesondere mit einer RSV im Hintergrund - so bezieht sich diese Sicht nur auf deren Honorar - nicht wenig, schnell und leicht verdient - aber nicht auf eine tatsächliche juristische Chance für Dich.
Die Einhaltung eines Vertrags, in dem die Kupplung ausgeschlossen ist - aus die Maus und dies noch bevor es angefangen hat.
Einzige juristische Möglichkeit !könnte! hier die Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") aus dem Gebrauchtwagenkauf mit dem schon beim Kauf vorhandenen aber noch nicht erkennbaren Mangel sein.
Kaufvertrag prüfen, Fristen ansehen und sollten die Fristen noch nicht abgelaufen sein, entsprechend handeln, Beweislast ist zu beachten.
Sind bei der Sachmangelhaftung auch bereits die Messen gesungen, oder können wegen der Beweislast nicht gesungen werden, dann bleibt nur ein Antrag auf (freiwillige) Kulanz.
Was bei einem Mangel aufgrund zweifelsfrei erkennbarer Überbeanspruchung sicher nicht ganz einfach bei der Formulierung der Bitte sein wird.
Schauen Sie nochmal in die Garantie-Bedingungen ihrer Garantie nach, ob evtl. Kupplungsschäden oder Schäden bei Verschleißteilen mit abgedeckt sind oder nicht. Das wäre dann ausschlaggebend.
Schon schwach, dass die Kupplung schon schlapp macht. Normalerweise hält die bei normaler Fahrweise ein ganzes Autoleben lang. Zumindest war es früher so. Es sei denn die ist für den Motor zu unterdimensioniert.