Weniger zahlen bei Verwarnungsgeld ok?
Ich habe gehört, dass wenn man bis zu 5 Euro weniger zahlt als bei einem Knöllchen gefordert ist (z.b. parken ohne gültigen Parkschein 10,- Euro, das Amt nicht reagiert, da die Kosten für sie zu hoch sind (oder so ähnlich). Man von daher also einfach bis zu 5,- Euro abziehen kann vom Verwarnungsgeld. ist das richtig?
Nö
hallo......
wer was verbockt kann auch dafür gerade stehen....
und für 5 € macht dich jedes Amt frisch .......
Diese kundenfreundlichen Zeiten unter 10 DM oder 5 € wird nicht gemahnt sind aber mal so was von längst vorbei. Städten und Gemeinden drehen jeden T€uro fünf mal um, die Forderungen haben weiterhin bestand. So sind zumindest meine Erfahrungen.
Kundenfreundlich, Kunde, nimm drei - zahl zwei ???
Man ist nicht Kunde bei der Bußgeldstelle, sondern der Täter einer Ordnungswidrigkeit, nicht etwas tolles für einen "Verkäufer", der noch viel mehr davon haben möchte.
Vielleicht wird hier Bußgeldstelle mit Versicherung verwechselt, die oftmals tatsächlich aus Kulanz (nach außen, tatsächlich Kostengründe) Beträge bis zu einer Summe von 5 Euro nicht erhebt.
Aber auch bei der Versicherung gilt das nur für Einzelbeträge, zB. im Rahmen einer Nachberechnung. Jedoch auch nie bei "zu wenig bezahlen". Ziehe doch einfach mal bei der Zahlung Deiner Versicherungsprämie 5 Euro ab, dann weißt Du sehr genau, was wirtschaftlich für eine Versicherung ist oder nicht.
Wie wäre denn man, die "Kundenfreundlichkeit" beim Lieblingsitaliener, Bäcker, Zeitungskiosk, Stamm-Tankstelle, Aldi, Stromlieferant, Mobilfunkanbieter, ... zu überprüfen und einfach immer 5 Euro vom verlangten Betrag abzuziehen?
Wie kommt man ausgerechnet auf die Bußgeldstelle, wenn man eine derartige "Berechtigung" doch nach dieser Logik praktisch überall hätte?
Verwarnungsgeld nennt sich korrekt Verwarnungsgeldangebot, entweder man nimmt es an oder lässt es. Eine falsche, weil zu geringe Zahlung kann (schon allein aufgrund einer Verarbeitung per Rechenzentrum) nicht zugeordnet werden und gilt ganz einfach als nicht bezahlt.
Daraus folgt dann ein Bußgeldbescheid. Die Strafe bleibt gleich, denn das Vergehen hat sich nicht verändert; allerdings kommen Bearbeitungsgebühren und Kosten für Porto und Verpackung dazu.
Aus den 15 Euro, von denen man nur 10 bezahlt hat, werden dann innerhalb einer Woche 38,50 Euro. 15 Euro Bußgeld, 20 Euro Verfahrenskosten, 3,50 Porto und Versand.
Und dann noch ein wenig Briefwechsel um die 10 Euro zurück zu bekommen. Denn man ist nicht Kunde und hat kein Kundenkonto, auf dem diese 10 Euro liegen.
In Berlin hat man solchen Schnapsideen sehr schnell den Zahn gezogen, denn hier werden von der Bußgeldstelle für die Rückerstattung eines falsch überwiesenen Betrags auch gerne mal (im Wiederholungsfall) 18,50 Euro Verwaltungskosten erhoben. 15 Euro für den Verwaltungsvorgang für Suche und Rücküberweisung plus 3,50 Porto - und erst, wenn die 18,50 gezahlt wurden, bekommt man die 10 Euro zurück.