Falschparken mit Abstand weniger als 5 meter vor Kreuzung Verwarnungsgeld gerechtfertigt?
Hallo,
Als ich Heute wie immer mit guter Laune zu meinem Wagen ging musste ich mit entsetzen feststellen, dass ein Zettel am Scheibenwischer hing, was wie wir alle wissen nichts gutes bedeutet. Ich nahm den zettel misstrauisch in die Hand und mir wurde klar: Die wollen Verwarnungsgeld von mir. So nun zum Tatbestand: 10€ wegen Parken weniger als 5 meter vor einer Kreuzung, was aber meiner Meinung nach nicht richtig ist da ich weniger als 5 meter neben einer Einfahrt geparkt habe die zufällig die vierte seiter der Kreuzung ist (siehe Bilder der dunkelrote BMW) Nun möchte ich mein Nichteinverständnis der Stadtverwaltung zureichen und möchte wissen wie ihr darüber denkt ist das Verwarnungsgeld nun gerechtfertigt oder nicht? Alle meine bekannten meinen es wäre nicht gerechfertigt, da diese Flächen ja zum Parken da sind und ich wie gesagt an der Einfahrt stand.
Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Antworten!
Ich würde mal meinen NEIN. zumindest zu dem Tatbestand der Dir zur last gelegt wird. Dieser zählt nur zum Kreuzungsschnittpunkt oder so ähnlich. Soll heißen wenn du auf der rechten Seite von dem Bild mal ausgehend vor der Kreuzung gestanden hättest, und dann bis zum Kreuzungsschnittpunkt weniger als 5m gehabt hättest wäre der Zettel gerechtfertigt.
Grüße
Naja aber trotz aledem finde ich das man da nicht unbedingt parken sollte!
Gesetz hin oder her einfach weiter hinten parken und gut!
Bevor ich mich da rumärger würde ich den 10er bezahlen und gut!
Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten genau so sehe ich das auch!!! Nunja gesetz hin oder her man muss auch bedenken dass es in dieser gegend sowieso zu wenige Parkplätze gibt für alle die die keine Garage haben und ich laufe nicht gerne 300meter bis ich endlich an meinem auto bin platz ist da allemale genug und an engen gassen wird genauso geparkt.
Genau das sollte er nicht tun!!!! Denn das ist genau das, warum so viel Unrecht in Deutschland passiert. Was Recht ist soll auch Recht bleiben. Und nicht einfach so Bezahlen...
Das ist kein Schnittpunkt.
Ich würde meine Schilderung sachlich und differenziert vorbringen und zunächst mal NICHT bezahlen.
Das sieht nach Willkür oder Unkenntnis aus.