Statt 57000km 58655 km was tun
autokauf im Kaufvertrag 57000km angegeben tätsächlich aber 58655km gelaufen .kann ich zurüchtretten vom Kauf.
Zumindest hast du das Recht auf Preisnachlass.
Das wird wohl nichts.
Die Rückgabe (nur bei erheblichen Mängeln) oder ein Preisminderung, ist nur bei versteckten Mängeln möglich. Mängel, die nicht erkennbar waren.
Der Kilometerstand ist doch üblicherweise mehr als deutlich erkennbar.
Wurde der Wagen "blind" gekauft, ohne Besichtigung oder Probefahrt, dann ändert das nichts daran, dass dies erkennbar gewesen wäre.
Wenn man auf eine Besichtigung verzichtet, dann erhält man dadurch keine zusätzlichen Rechte.
Kommt auf etliche weitere Details an, ob ein angemessener Minderpreis eventuell doch möglich wäre, aber üblicherweise bei derartigen Geschichten nicht.