Motorroller an der hauswand abstellen
es ist ein parkstreifen vorhanden roller wird aber ander hauswand abgestellt
Hallo Frau Werner,
Sie haben uns die Sachlage gut und verständlich geschildert.
Wir wissen jetzt das ein Roller an der Hauswand
steht obwohl ein Parkstreifen vorhanden ist.
Aber was sollen wir nun damit anfangen?
Was wollen Sie genau wissen bzw. was ist eigentlich die Frage?
Alles liebe,
Blecky
Hallo "erikawerner",
wie lautet denn nun die Frage zu der "Aufforderung" in der Überschrift und der "Tatsachenbeschreibung" in dem Text?
Mir ist klar, dass es unhöflich ist, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten, aber der Umstand ist ja nicht gegeben ...
Ist nicht böse gemeint, aber was genau willst du erfragen?
m.f.g.
Raucher
Er will wissen ob es okay ist das ein Nachbarsbursche sein Moped an seine Hauswand stellt.
Ich sage ja, warum soll so ein ''Ding'' einen Parkplatz für Ottonormalkraftfahrzeugsteuerzahler blockieren. Mal davon abgesehen es unmöglich ist an einem Moped ne Parkscheibe oder Parkschein oder sogar einen Anwohnerparkausweis anzubringen...unmöglich!
Es gab mal einen Fall in einer Stadt (Düsseldorf oder Köln), da kam die Stadt mal auf die Idee die Motorrad und Rollerfahrer zu ärgern und Strafzettel zu verteilen, wenn diese auf dem Gehweg parkten. Ein paar Wochen später war es soweit, es gab ärger. Tausende Biker versperrten die Parkplätze und wechselten sich beim Parken mit Parkscheibe ab, es war die Hölle, mit einem riesigen wirtschaftlichen Schaden und einer verstopften Innenstadt. Meine Meinung: Richtig so, Krafträder gehören auf den Bürgersteig geparkt, solange Platz genug vorhanden ist.
Wenn es dich stört dann biete ihm doch an den Roller in deinem Hinterhof oder einem extra Bereich zu stellen für ein ''kleines Endgeld''. Dann haben beide Seiten etwas davon.
Nette Geschichte, Christian84, aber auf welche Frage ist das die Antwort?
Was den sonst für eine Frage? Ist genau so wenn ein Köter an meine Hauswand kackt und gegenüber ne Hunsewiese ist.
Gucken'wa mal später weiter. Vielleicht meldet sich ja noch der Themenstarter dazu.
Ein Roller ist ein EINSPURIGES Fahrzeug,genau wie ein Fahrrad....solange er niemanden behindert oder irgendwelcher Betriebsmittel verlustig wird,darf er da stehen (was natürlich NICHT heißt,das er auf die Straße gestellt werden darf/muß,wenn er Öl oder Sprit verliert!!!!!)
Sollte sich hinter Ihrer Aussage die Frage verstecken, was nur eine Vermutung ist, ob es von der rechtlichen Seite erlaubt ist, dort seinen Roller abzustellen, so ist es in der Tat so, dass man seinen roller dort abstellen darf, sofern man damit keinen Kinderwagen- oder Rollstuhlfahrer behindert.
VG
Tom