Unfall durch falsch Parker
Mal abgesehen davon, dass ich der Antwort über mir 100 % zustimme, ist da auch kein Bild zu sehen, das du erwähnt hast.
Hallo zusammen!
Ich wohne in einer 30er Zone welche mit einem kleinen Kreisel endet an dem Parkplätze zur Verfügung stehen!Dort wurde im Kreisel (kein Kreisverkehr) eine Auto geparkt,obwohl zwei Meter vor dem geparkten Fahrzeug 3 freie Parkplätze waren!Kurz gesagt wäre sie2 Meter weiter gerade aus Gefahren hätte sie auf dem Parkplatz gestanden!
Nun bin ich beim rückwärts ausparken in das Auto gefahren!Fahrzeug war in keinem Spiegel zu sehen!
Nun sagt sie ich soll den Schaden tragen!
Meine Frage wer ist schuld ich oder der Falschparker !wie gesagt es waren genau vor ihrem Fahrzeug mindestens 3 Parkplätze frei
Bitte helft mir vielen Dank an alle
Der rote auf Bild ist das Fahrzeug in das ich rein gefahren bin
Ein reines Falschparken verschiebt noch keine Verantwortlichkeiten und Haftung.
Eine Mithaftung von bis zu 25% am Gesamtschaden würde eintreten, wenn durch das Falschparken eine Gefährdung eintreten würde, zB. durch eine Sichtbehinderung an einer Kreuzung.
Frage wäre ohnehin vorab, ob hier tatsächlich falsch, also gem. den Vorschriften der StVO falsch geparkt wurde, zB. in einem ausgeschilderten Park- oder Halteverbot.
Ein Halteverbot in einem Kreisel, zB. Wendestelle oder auch Wendehammer kennen zwar viele, gibt es aber nicht.
Hier dürfte sich aber ohnehin nicht die Frage stellen, da beim Rückwärtsfahren besondere, eine deutlich erhöhte Aufmerksamkeit durch den Fahrer verlangt wird. Es besteht sogar eine Einweisungspflicht, wenn der Raum nicht über die Spiegel oder auch umdrehen vollständig frei einsehbar ist.
Die Frage nach Schuld und Haftung dürfte hier sehr eindeutig zu beantworten sein.