führerscheinentzug bei ständigem falsch parken?
hallo,
ich bin vor drei jahren in eine neue wohnung gezogen,wo parkplätze mangelware sind.um mein auto abends noch ürgendwo abstellen zu können parke ich das auto da ,wo parken erlaubt ist bis 7.00 uhr,aber jedoch mit zwei rädern seitlich auf den gehwegrand,da sonst die strasse zu eng ist für den durchfließenden verkehr. meistens versuche ich das auto morgens gleich umzuparken,aber manchmal war das ordnungsamt schneller. in der regel bekomme ich,seit dem ich da wohne im monat ca 5-6 tickets a 15,- euro. je nachdem, entweder wegen parkens auf dem gehweg oder ab 7.00 uhr parkverbot!
nun meine frage! kann mir der führerschein entzogen werden ? habe keine punkte in flensburg!
mfg
Als notorischer Wiederholungstäter KÖNNTE Deine Eignung zum Führen eines KFZ überprüft werden ... und im Zuge dieser Aktion unter gewissen Voraussetzungen auch der Führerschein entzogen werden.
Ja, kann entzogen werden und wurde in derartig gelagerten Fällen auch schon entzogen. Wiedererteilung erfolgt dann auch nur gegen Nachweis einer positiven MPU.
Ausreichend Punkte sind nur eine Möglichkeit des Fahrerlaubnisentzugs, es gibt aber noch ein paar andere.
Uneinsichtigkeit gegen geltende Regeln, permanente und vorsätzliche Missachtung ist nicht weniger Wert als ein übervolles Punktekonto.
Nach geltender Rechtsprechung ist ein Fahrerlaubnisentzug berechtigt, wenn mehr als 25 auch nur leichte Verstöße im Verwarnungsgeldbereich innerhalb 6 Monaten zusammen kommen und mit 5-6 Tickets pro Monat bist Du ganz gut dabei.
Lo, die Fahrerlaubnis;..)) grins
Führerschein gibtste ab bei Fahrverbot.
Entzogen wird die Fahrerlaubnis, aber das
kann nur ein Gericht. Dein Ordnungsamt müsste also vor Gericht Anzeige erstatten gegen Dich. Dann allerdings kann das sein.
Ist vor Jahren einem Kölner passiert, der
Bußgelder abgelehnt hatte, vor Gericht ging, wo dann festgestellt wurde, daß das
der 23. Bußgeldbescheid in einem Jahr war.
Die Politesse konnte sozusagen an der
Stelle sich niederlassen, denn der parkte
immer am gleichen Platz unerlaubt und
sogar verkehrsbehindernd.
Der Richter, nee, war eine Richterin, hat
daraufhin wegen offensichtlicher Charakter-
schwäche die Fahrerlaubnis eingezogen.
Linsenspalter & Erbsenzähler, Elendiger ^^
Etwas Positives hats da auch für ihn: Sollte ihm die Fahrerlaubnis..... dann braucht er den Parkplatz nicht mehr, also auch keine
Knöllchen, die er bezahlen müsste. Ich
fürchte, er sieht das nicht positiv.
Ach, ich seh grad, der/die nennt sich zuckerschnute. Ist wohl gar kein "er".
Passend zur Frage doch auch gleich heute eine Pressemitteilung.
117 Parkverstöße in 6 Jahren und die MPU war gebucht:
http://www.auto-reporter.net/1385/2_1385_104_47655_1.php