Führerschein neu machen
15 Jahre Verjährungsfrist, bist Du da sicher?
Ich hatte auch 5 Jahre im Kopf.
Wieder was gelernt!
Alles liebe,
Blecky
Man hat mir den Führerschein am 08 April 1990 abgenommen, weil ich ihn bei einem Raubüberfall genutzt habe, ich habe eine Sperre von 2 Jahren gehabt, dies ist nun 18 Jahre her.
Und nun möchte ich ihn neu machen, Meine frage nun, muss ich trotzdem die MPU auch machen.Obwohl ich ihn schon so lange weg hatte.
Sorry, ich habe immer das Jahr 1993 geschrieben, aber man hat ihn mir ja schon 1990 abgenommen..
Also vor über 18 Jahren.
NEIN
... nach 5 Jahren kannst Du den Führerschein komplett neu machen -- ohne MPU.
Da ich nicht über meine Mitmenschen richte, kriegste eine ordentliche Antwort:
Da Du den Führerschein komplett neu machen mußt und Du durch die Abbuße Deiner Haftstrafe Reue gezeigt hast, geh ich davon aus, daß Du keine MPU machen mußt. Vor allem dann nicht, wenn Du bei der Beantragung des Führerscheins keine schlafenden Hunde weckst.
Lo,
präziser und prägnanter kann man es nicht sagen!
Alles liebe
Blecky
Sorry Lo, aber da muss ich leider widersprechen: die Verjährungsfrist der MPU beträgt im Allgemeinen 15 Jahre.
Allerdings gibt es in unserem Rechtsverdreherland sicherlich auch Ausnahmen, auch wird es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Rocky würde ich empfehlen, einen EU-Führerschein im Ausland zu machen.
Nachtrag:
sorry, hab nachgerechnet: da die Verjährung mit der Tat beginnt sind die 15 Jahre ja seit April um. Also kannst Du ganz normal Deinen Schein machen!
sicher kann man da leider nie sein. Ich sag nur: Rechtsverdreherstaat.
"Tilgungsfrist" ist abhängig vom "Vergehen", wobei anscheinend z.B. Straftat harmloser ist als Trunkenheit. Aber nach meinem Kenntnisstand kann nach 15 Jahren nix mehr passieren, denn das ist das Maximum.
Beim googeln findest Du 10 und 15 Jahre als Maximum, wobei anscheinend z.T. die 10 Jahre Tilgungsfrist 5 Jahre nach der Tat beginnt... Sorry, ich blick da nicht wirklich durch und glaube auch, dass da kaum wer ne Ahnung hat, da müssen wohl die Würfel beim Sachbearbeiter oder Richter günstig fallen... (könnte noch ne Menge erzählen zu dem Thema, aber das würde den Rahmen hier leider sprengen...)
Aber wie in meinem Nachtrag geschrieben, sind bei Dir ja auch die 15 schon rum, also mach Dir kein Kopf, solange nix weiteres passiert ist, kannst Du ganz normal Deinen Schein machen ohne den Sch..ss, mit dem sich so leicht ein 4-stelliger Stundenlohn erwirtschaftet wird...
Ein Bekannter von mir hatte den Lappen wegen einer
Alkofahrt 1,7 Prom. Die Verjährungsfrist (ohne MPU)
war 10 Jahre. Frag einfach bei der Behörde oder
einem Anwalt nach, dann erfährst Du es genau.
Hallo zusammen,
soweit ich gehört hab` (selber betroffen) ist ab 01.10. od 01.11.08 eine Gesetzesänderung am kommen, daß "wer den Führerschein 2 Jahre weg hatte, ihn nicht mehr neu zu machen braucht". MPU (in meinem Fall) ist dann ausreichend. Konnte es selber kaum glauben, hab den Sachverhlt aber auch von meiner Bewährungshilfe so bestätigt bekommen. Hoffe es hilft!
Gruß
Franklin