Darf die Hausverwaltung mich von einem privat vermieteten Parkplatz abschleppen lassen?
Vor kurzem hat mir die Hausverwaltung ein Park- und Nutzungsverbot für das gesamte Grundstück schriftlich erteilt, da ich an einem Sonntag für 2 Stunden vor der Kita( die befindet sich bei uns unten im Haus)geparkt habe,es gab keine Halteverbotsschilder.
Heute wurde mein Auto abgeschleppt von dem privat vermieteten Parkplatz meiner Tochter (wir wohnen im gleichen Haushalt), ist das rechtlich richtig? Darf die Hausverwaltung so etwas machen?
Alles korrekt.
Eine besondere Ausschilderung mit Halte- oder Parkverboten ist nur dort notwendig, wenn das Halten oder Parken grundsätzlich erlaubt wäre.
Die grundsätzliche Erlaubnis an bestimmten Stellen Halten oder Parken zu dürfen, findet sich in §12 StVO. Allerdings bezieht sich die StVO ausschließlich auf öffentliche Straßenbereiche.
Da auf privaten Bereichen die StVO nicht gilt, gibt es keine allgemeine (rechtliche) Erlaubnis dort parken oder halten zu dürfen, und wo grundsätzlich ein Verbot existiert (genauer: keine Erlaubnis), muss nicht nochmals ein Verbot ausgeschildert werden.
Keine allgemeine Nutzungs-Erlaubnis vorhanden UND ein explizites Nutzungsverbot durch die Hausverwaltung (Hausrecht) ausgesprochen bekommen (die nicht mal begründet sein muss) - eines allein würde schon schon zum Abschleppen und einer Kostentragepflicht für diese Maßnahme ausreichen.
Nicht nur das, hier würde nun auch die Möglichkeit für eine anwaltliche Abmahnung (~170 Euro Abmahngebühren), plus Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (wegen Möglichkeit einer Wiederholung; ~1.600 Euro Gebühren ohne Gerichtsverfahren) bestehen.
Danke für Ihre Antwort.
Sind Sie Anwalt?