Die Hausverwaltung hat mich vor meiner Garage abschleppen lassen. Darf Sie das?
Guten Tag,
ich besitze seit mehr als drei Jahren einen 50ccm Roller und parke ihn immer vor dem Mehrfamilienhaus.
Es gibt vor dem Haus 5 Nicht gekennzeichnete Parkplätze die recht lang sind, so lang dass ich meinen Roller immer überdeckt Quer in vorderster Reihe Links parke. Dadurch ist es den anderen möglich den Parkplatz mit dem Roller zu teilen.
Ich habe am Anfang der letzten Woche einen Brief erhalten in dem Steht, alle Bewohner sollen für einen festgelegten Tag alle Kraftfahrzeuge wegstellen um es Bauarbeitern zu ermöglichen ihrer Arbeit nachzugehen.
Gesagt - Getan.
Ich hab meinen Roller also nun zwischen meine Garage und die Garage meines Nachbars gestellt.
Die Garagen sind soweit voneinander entfernt, dass es für beide Parteien möglich ist ein und auszufahren.
Der Besitzer der Wohnung neben mir (nicht die Bewohner, sondern der Eigentümer) der mich absolut nicht leiden kann kam dann vor zwei Tagen auf mich zu und forderte mir auf den Roller schnellstmöglich wegzustellen da er leine Nachbarn störe Bla.bla.bla
Ich hätte den Roller sogar weggestellt aber die Parkplätze waren dauernd voll und ich fand keinen Platz.
Ich war von 17-18 über Nacht weg und musste am nächsten Morgen feststellen dass der Adac im Auftrag meiner Hausverwaltung den Roller abgeschleppt hat.
Ich bin nun verpflichtet 200€ Gebühren zu Zahlen und dafür zu sorgen dass der Roller wieder zurückkommt.
Meine Frage ist also nun ob es Sinn macht die Hausverwaltung Verantwortlich zu machen und Anwaltlich vorzugehen, oder einfach annehmen Zahlen und weiter.
Ich danke euch schonmal im Voraus für die Antworten
Der Nachbar hat sich bei der Hausverwaltung über eine sog. Besitzstandstörung beschwert (den ihm zu nah an seiner Garage geparkten Roller), die hat korrekt reagiert. Den Roller abschleppen lassen auf deine Kosten, da du als dessen Halter dafür verantwortlich bist.
Das war m.E. so weit korrekt, zumal er dich zuvor aufgefordert hat, ihn wegzufahren. Ich vermute, dass er wegen der Baustelle nicht einfach weggeschoben und umgeparkt werden konnte.
Wenn diese Aufforderung für dich bla, bla ist, ist das erst mal deine Sache, ändert aber nichts an der m.E. korrekten Handlung der Hausverwaltung. Die 200€ wirst du wohl oder übel bezahlen müssen, die Kosten sind ja real entstanden. Weißt du sicher, wie groß das Grundeigentum der Garage und Einfahrt des Nachbarn genau ist? Warum hast du ihn nicht in oder vor deine Garage gestellt?
Du kannst versuchen, dagegen Beschwerde einzulegen, aber kannst du deine Angaben auch beweisen, also dass der Roller nicht störend parkte? Der Nachbar wird es bestreiten, und wegen 200€ zum Anwalt zu gehen, verdoppelt schnell die Kosten, denn der macht das auch nicht umsonst.