Kostenvoranschlag
Meine Peugeotwerkstatt hat festgestellt,dass das Motorsteuergerät kaputt ist.Der Austausch würde mich 1080 Euro kosten ,deshalb habe ich mich dafür entschieden das Teil reparieren zu lassen und nicht zu erneuern.Die Werkstatt will nun 180 Euro für den Kostenvoranschlag haben...da 3 Arbeitsstunden investiert wurden.Ist das gerechtfertigt ?Ich habe noch nie gehört,dass Kostenvoranschläge so teuer sind.
An deiner stelle würde ich mahl bei VOX-Automobile auf die Autodocktoren gehen die haben erst fünf oder mehr dieser Firmen getestet und können dir sagen welche davon gut sind. Auch wegen des Preises.
Für die Reparatur des Steuergerätes habe ich schon eine Adresse,mich würde interessiere ob ich den Kostenvoranschlag über 180 Euro bezahlen muss.Angeblich haben die 3 Stunden gebraucht aber repariert wird er in dieser Werkstatt nicht.Ich dachte immer für einen Kostenvoranschlag gibt es einen Festpreis und nicht das dieser nach Stunden berechnet wird.
Ist es denn ein Kostenvoranschlag - oder ist es etwas anderes?
Ein Kostenvoranschlag ist im Grundsatz immer kostenlos (§632 Abs.3 BGB), ausgenommen:
es wurde eine Vergütung vorab vereinbart
der Kostenvoranschlag ist vorgegebener, grundsätzlicher Bestandteil der üblichen Berufstätigtigkeit, zB. bei einem Architekten (HOAI Leistungsphase 2 - Kostenschätzung, 3 - Kostenberechnung, 7 - Kostenanschlag)
es handelt sich nicht um einen Kostenvoranschlag, sondern um ein !beauftragtes! Angebot, oder eine !beauftragte! Fehlersuche, bei denen dann der für die Ausführung des Auftrags notwendige Aufwand berechnet wird und bezahlt werden muss.
Hallo,ich habe nichts unterschrieben und wollte die Kosten für eine eventuelle Reparatur wissen,für mich war klar ,dass ich einen Kostenvoranschlag wollte.Natürlich habe ich dem Mitarbeiter gesagt,dass der Wagen nicht mehr anspringt und ich wissen möchte was das kosten würde.Ist das dann ein Auftrag oder eine Anfrage für einen Kostenvoranschlag ?
Ja wenn die beauftragte Firma nur den Fehler gesucht aber nicht selbst repariert,hat das am Ende nichts damit zu tun.Meiner Meinung nach hätte mann dich auf diese vorgehensweise aufmerksam machen müssen. Das würde bedeuten die Firma die das Teil rep kann verlangen was sie will.
Ps. normahler weiße wenn ich einen Kostenvoranschlag bez muß wird der bei Auftrag zur rep abgezogen.So wie Du das angefangen hast gibst du zwei Aufträge.Einer der sucht der andere dep.
ja ich lasse das Steuergerät woanders reparieren,da die Peugeotwerkstatt das nicht kann und ich für ein neues Steuergerät mit Einbau 1080 Euro los wäre und bei Reparatur des Gerätes ca 300.Also denkst du ,dass ich die 180 Euro bezahlen muss ?Zu 100 Euro hätte ich ja noch nichts gesagt aber das finde ich nun doch etwas happig.Zumal der Herr vom ADAC mir nach einer halben Stunde gesagt hat was es ist und die Fachwerkstatt braucht dafür über drei Stunden ????
Übrigens stand heute auf dem Formular ....Kostenvoranschlag......und nicht ....Auftrag...
Wenn die Werkstatt den Auftrag hatte raus-
zufinden, warum das Auto nicht läuft, und sie haben dafür 3 Std gebraucht, dann wirste
das wohl bezahlen müssen. Es ist für das Geld
Arbeit geleistet worden, die Dich in den
Stand setzt, einer anderen Werkstatt den
gezielten Auftrag zur Reparatur zu erteilen.
Einen Kostenvoranschlag haben sie Dir erst
nach Feststellung des Fehlers gemacht. Den
brauchste nicht zu bezahlen, aber eben das
Suchen und Finden des Fehlers.
OK,vielen Dank
Irgendwas empfehlen kann man hier nicht so richtig, denn es kommt viel darauf an, wie Dein Kontakt zu der Werkstatt weiterhin sein soll.
Kurz und knapp:
Hier hat sich die Werkstatt selbst ein Bein gestellt.
(Zumindest nach dem, was beschrieben wurde)
Problematisch ist wie immer die Abgrenzung zu einem eventuell doch erteilten Auftrag und auch mündlich erteilte Aufträge gelten:
Ist hier ein Auftrag für eine Fehlersuche gegeben worden oder nicht?
Dass hier eine Fehlersuche für einen Kostenvoranschlag eventuell notwendig war und einen mehr oder weniger großen Aufwand verursacht hat, interessiert nicht.
Es verändert nichts an dem Grundsatz, dass ein Kostenvoranschlag kostenlos zu erstellen ist, wenn nicht anders vorab vereinbart. Unabhängig davon, ob das nun nur eine Zahl vor die Füße geworfen ist oder 4 Wochen intensive Suche notwendig waren.
Die Werkstatt hat ja die Möglichkeit, eine Kostentragepflicht zu vereinbaren UND sie hat die Fachkenntnis, den Aufwand für die Erstellung einer Kostenschätzung zu übersehen.
Verzichtet die Werkstatt auf eine derartige Vereinbarung, dann hat sie einen Fehler gemacht, wenn es doch etwas aufwändiger geworden ist oder auch werden musste.
Auch hat die Werkstatt jederzeit das Recht, die Arbeiten und damit die Erstellung eines Kostenvoranschlags abzubrechen. Der Kunde kann nicht mal meckern, denn er muss ja nichts bezahlen.
Aber wenn die Werkstatt eine Berechnung nicht vereinbart hat und sich dann beim Aufwand verkalkuliert hat, dann hat sie Pech gehabt - ganz einfach.
Ein "Kostenvoranschlag", wie auch ein "Angebot" sind höchst unterschiedliche Dinge, die gerne verwechselt werden, in vielen Details auch unbekannt sind.
Aber eine Werkstatt, deren "täglich Brot" diese beiden Dinge sind, sollte keine Fehler dabei machen. Sowohl in der vorhergehenden Absprache mit dem Kunden, wie auch mit der eigenen Arbeitsausführung.
Macht die Werkstatt dabei Fehler, ist das sicherlich ärgerlich, aber mit absoluter Sicherheit sind Fehler der Werkstatt nicht vom Kunden zu bezahlen.
Und auch nie vergessen:
Wer Ansprüche stellt, der hat sie auch zu beweisen.
Die Werkstatt muss beweisen, dass hier ein Auftrag zur Fehlersuche erteilt wurde - was schwerlich funktionieren wird, wenn nicht "Fehlersuche" oder "Angebot" als Rechnungsposition geschrieben ist, sondern "Kostenvoranschlag".
Entweder können sie nun nachweisen, dass vorab vereinbart war, dass der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist, oder sie werden das jetzt als Lehrgeld verbuchen müssen.
vielen ,lieben DANK.....niemand hat mich in irgendeiner Form darauf hingewiesen,dass das kostenpflichtig ist und ich werde versuchen einen gesunden Mittelweg mit dem Autohaus zu finden
@hballerstedt:
Es ist ohne jeden Zweifel, dass eine Arbeit auch Kosten verursacht, unabhängig ob das nun ausschließlich eine in Heimarbeit tätige Schreibkraft ist, die in 10 Minuten so einen Text schreibt, oder 6 Mann 4 lange Wochen einen Fehler lokalisieren - handelt es sich um einen "Kostenvoranschlag", dann können diese Kosten - egal wie hoch oder wie gering, egal ob unbedingt notwendig oder nicht - NICHT in Rechnung gestellt werden.
Die gesetzlichen Vorgaben sind da ohne jede Auslegungs- oder Interpretationsmöglichkeit:
"Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten."
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html
Das umfasst sämtliche Arbeiten, die für die Erstellung eines Kostenvoranschalgs notwendig sind bzw. ausgeführt werden. Dass die Erstellung eines Kostenvoranschlags einen Arbeitsaufwand beinhaltet, ist dem Gesetzgeber schon klar.
Und das sollte auch dem Ersteller eines Kostenvoranschlags klar sein. Ist es dem Ersteller nicht so ganz klar, dann hat er Pech gehabt.
Der Ersteller, hier die Werkstatt, hat doch genügend Möglichkeiten dem "entgegenzuwirken": Einfach dem Kunden vorher sagen, dass der Kostenvoranschlag einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand darstellt und dieser Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt wird.
Eine ganz einfache Sache, aber wird das nicht gemacht, dann kann das auch nicht berechnet werden.
Oder die Werkstatt legt dem Kunden die Erstellung eines "Angebots" nahe, ein Angebot ist grundsätzlich kostenpflichtig - wenn es nicht anders vereinbart wurde.
Bei dem Thema der Kostentragepflicht ist das "Angebot" das Gegenteil von einem "Kostenvoranschlag":
Der "Kostenvoranschlag" - nicht nur der Zettel, sondern dessen gesamte Erarbeitung - ist grundsätzlich kostenlos für den Kunden.
Das "Angebot" ist grundsätzlich kostenpflichtig für den Kunden - auch wenn viele der Meinung sind, dass es umgekehrt wäre.
Man kann doch problemlos von der Grundsätzlichkeit abweichen, wenn man es VORHER vereinbart:
- "Der Kostenvoranschlag macht erheblichen Aufwand, das müssen Sie dann auch bezahlen"
oder eben anders herum:
- "Ich bitte um Erstellung eines kostenlosen Angebots"
So einfach ist das, aber eben auch nur so und Abweichungen davon sind Lehrgeld für den einen oder den anderen.
Es gibt noch weitere Missverständnisse beim Kostenvoranschlag und Angebot:
In Rechnung gestellte Kosten für diese beiden Sachen werden grundsätzlich NICHT bei einer anschließenden Beauftragung "verrechnet" bzw, angerechnet.
Natürlich kann eine Verrechnung von dem Ersteller (Werkstatt) angeboten werden, oder man kann eine Verrechnung bei der Beauftragung der Reparatur vereinbaren, aber es gibt keine "Automatik":
Keine besondere Vereinbarung - keine Verrechnung.
Weil ein Kostenvoranschlag eben kostenlos sein "muss" und daher bei der Erstellung nicht viel Arbeit machen "darf", hat ein Kostenvoranschlag eine entsprechende Toleranz gegenüber der späteren (Reparatur-)Rechnung.
Die auf dem Kostenvoranschlag basierende dann tatsächliche Rechnung darf bis zu maximal 15% bzw. 20% abweichen. Bis 15% ohne vorhergehende Absprache mit bzw. Freigabe durch den Kunden, bis zu 20% mit vorhergehender Absprache mit dem Kunden.
Ein "Angebot" ist fest, sowohl für den im Angebot genannten Arbeitsumfang, wie auch für den im Angebot genannten Preis. Nicht einen Handschlag weniger und nicht einen Cent mehr.
Ausgenommen es war ein "unverbindliches Angebot". Ein "unverbindliches Angebot" ist jedoch ohne jeden Wert: Es ist weder fest, weil "unverbindlich"; noch hat es eine Begrenzung auf max. +15% bzw. +20%, weil es kein "Kostenvoranschlag" ist.
Hat sich eine Werkstatt bei einem Angebot verkalkuliert, dann hat sie nur die Möglichkeit die Arbeit abzubrechen und hat dann auch nur einen Anspruch auf anteilige Bezahlung - aber auf Basis des Angebots, nicht auf Basis der ausgeführten Arbeitsstunden:
Sind nur 70% des Angebotsumfangs ausgeführt worden, dann gibt es auch nur 70% des im Angebot aufgeführten Gesamtpreises.
Fehlersuche wird (muß nicht) Kosten verur-
sachen, ein Kostenvoranschlag nicht.
Da sind wir uns einig. Und wenn die Werk-
statt auf die Rechnung geschrieben hat
"Kostenvoranschlag", dann war das ganz sicher
ein Fehler.
Ich hatte das alles so verstanden, daß der samata da hingegangen ist, hat gesagt:"Mein
Auto springt nicht an, guckt doch mal, woran
das liegt!", die haben 3 Stunden gesucht
und offenbar auch gefunden. Das war Arbeit.
Darüber hätte eine Rechnung gestellt werden
können.War es Arbeit zum Kostenvoranschlag für
eine Reparatur, dann ist sie in dieser
Form nicht berechenbar - dem Kunden in
Rechnung zu stellen.
Nach langem hin und her habe ich mich mit dem Autohaus auf 74 Euro geeinigt,was für mich in Ordnung ist da ja an dem Auto gearbeitet wurde .Allerdings standen dann auf der Rechnung plötzlich nicht mehr die Arbeitsstunden sondern die Auslesung .Ich denke,dass ich als Frau doch schon ein wenig über den Tisch gezogen werden sollte.Wehren lohnt sich!!!