Fiat New Panda Lounge: ICH WILL KEIN TAGFAHRLICHT!
Hallo, ich habe nun eine Woche einen Fiat New Panda Lounge, 1.2 .Ich habe es schon immer gehasst, wenn Leute den ganzen Tag mit Licht herumfahren, erstrecht im Sommer. Ich will also dieses blöde Tagfahrlicht nicht haben, zumal es keine Pflicht ist, tagsüber mit Licht zu fahren. Wie kann man das deaktivieren?
Vielen Dank im Voraus
Ich glaub aber nicht, dass das wirklich Jemand kontrolliert, bzw bemerkt. Ich würde es auch deaktivieren lassen
Klär das am besten mit dem Händler ab. Der hat ja noch Garantie und da sollte nicht irgendjemand dran rumfuschen.
---> Händler / Fachwerkstatt ---> bitten um Deaktivierung des Tfl ---> falls nicht anders möglich, Deaktivierung im Steuergerät vornehmen lassen. Fachwerkstatt deshalb, weil dir ansonsten die Garantie auf dein Fahrzeug erlöschen könnte, wenn das nicht fachgerecht gemacht wird und ein etwaiger Folgeschaden auftritt...
Gruss blacklion406
Dann musst Du den Panda verkaufen und ein älteres Fahrzeug zulegen, das vor dem 7. Februar 2012 neu zugeassen wurde, denn ab diesem Datum MÜSSEN laut EU-Verordn ung alle neuen Kraftfahrzeuge mit TFL ausgerüstet sein ... und was an einem Fahrzeug an lichttechnischen Einrichtungen verbaut ist, MUSS auch bestimmungsgemäß funktionieren.
.. heißt im Klartext:
Muss das Fahrzeug mit TFL ausgerüstet sein; also EZ ab dem 7. Februar 2012, dann MUSS es auch leuchten, so bald der Motor läuft bzw. die Zündung eingeschaltet ist.
Tut's das nicht, ist die ABE fürs ganze Fahrzeug erloschen ... DEAKTIVIEREN ist also NICHT! - und KEIN Werkstattheimer wird Dir das so "konfigurieren", das das TFL aus bleibt; er würde sich damit der Beihilfe des Fahrens ohne Betriebserlaubnis schuldig machen.
OK das wusste ich in dem falle nicht. ich hatte nur gelesen, dass es möglich wäre. jedoch in dem falle heisst es finger weg. damit stimme ich dir, mein lieber Lo, zu.
der TÜV wirds merken wenn da aufgeweckte kerlchen sind. und jedesmal vorher in die werkstatt und teuer wieder einschalten lassen wäre mir zu dröge
Glaub ich nicht, dass die danach schauen. Die werden nicht über jedes Auto wissen, welche Ausstattung es hat. Ehmmm, das ist ein Reimport, der hat kein TFL(A)
Ein Reimport wird sofort anhand der Zulassungsbescheinigung "entlarvt" ^^.
Mir persönlich isses auch egal, ob mir da wer mit unzulässig deaktiviertem TFL entgegen kommt, manchem "grün-weißen" Männch en vielleicht auch ; aber man sollte dem Fragesteller korrekter Weise doch zu verstehen geben, dass das, was er vor hat, Ärger geben könnte ... und wie vom "schwarzen Löwen" bemerkt, würde mich der Aufwand vor und nach jedem HU-Termin auch nerven
Der hat auch als Reimport TFL!!! Er bekommt sonst hier die Zulassung nicht!! Und bitte,
täuscht Euch nicht in den blauen Kerlchen,
oder in den TÜV-Leuten ---die sind ganz
schön clever und haben notfalls über Com-
puter Unerlagen zur Hand.
Du wirst Dich an das TFL gewöhnen müssen, oder ein
älteres Auto anschaffen. Bei den neueren Modellen
gehört das zur ABE und darf nicht deaktiviert werden.
Glaub kein Wort von dem bisherigen Gefasel von wegen Vorschrift, ABE, oder sonstwas, das sind reine Hirngespinste von Leuten, denen jeglicher Sinn für individuelle Freiheit rausgehirngewaschen worden ist.
Nur leider kann es bei den 2013er Fiats tatsächlich nur der Stealer abstellen, zumindest steht das so in der Bedienungsanleitung. Bis Modelljahr 2012 konnte man es noch selbst. Für die Gängelei und Bevormundung würde ich dem Händler bei der Gelegenheit auch gleich noch galant eine runterhauen. Kann er ja an die Blödmannsgehilfen bei Fiat weiterreichen, die sich so einen Scheiß aus der Birne drücken.
Dies habe ich mal aus Wikipedia kopiert:
Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012
Eine Pflicht zur Benutzung besteht in Deutschland
wohl nicht, wie auch in einigen anderen Ländern.
Wenn man überlegt, wie viele Idioten bei Dämmerung oder in Waldgebieten ohne Licht fahren, macht TFL schon Sinn.
^^ unser ins United Kingdom emigrierter "Robin Hood" mal wieder ^^
DU hast es ja gut; die Briten sind ja nur aus formalen Gründen überhaupt noch in der EU ... faktisch haben Die sich ja nie um EU-Vorgaben geschert; warum also in so lächerlichen Dingen wie "Leuchtdioden im Autogesicht" ?!
Ich bin auch kein Freund von TFL, weil zum einen die LED oft ziemlich blenden und zum anderen, weil es nur vorne leuchtet - war diesen langen Winter oft zu sehen: Trotz Schnee und Nebel nur TFL an, hinten: Duster. Ich bevorzuge Dauerfahrlicht wie in DK und meine, TFL sollte auch hinten leuchten.
Sinnvoll ist Licht am Tag für alle aber durchaus. Das sehe ich inzwischen so, obwohl ich Auto und Vespa fahre und anfangs dagegen war, da die Zweiradfahrer optisch "untergehen" könnten. Ist aber nicht so!
Um eine ABE zu erhalten, muss die ab dem Stichtagsdatum gemeldete Typengenehmigung ein TFL haben.
Bspw. müsste die brandneue 2013er S-Klasse kein TFL haben, da sie lt. Mercedes nur eine Variante der Vorgänger-S-Klasse ist und keine neue Typengenehmigung beantragt wurde.
Oder Neuentwicklungen, für welche die Typengenehmigung bspw. 2011 beantragt wurde, aber erst 2014 oder 2015 auf den Markt kommen, müssen auch kein TFL haben.
Nach dem Stichtag genehmigte Typen müssen eins haben. Es muss jedoch nicht genutzt werden.
Für eine Zwangsnutzung wäre das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Wege, welches die Diskriminierung von StVO-Teilnehmer untersagt, indem bspw. der eine ohne TFL fahren darf und der andere ein TFL nutzen muss.
Im Falle des 312er Pandas fungiert das TFL sowieso auch als Standlicht/Parklicht (Zweifaden-Glühbirne wie beim kombinierten Rücklicht/Bremslicht).
Insofern funktioniert die vorhandene Leuchte sachgerecht und der Einwand der Nichtfunktion kann abgeredet werden.
Das AGG hieß früher Antidiskriminierungsgesetz und irgend ein gelangweilter Beamter hat es "modernisiert" und umgetauft.
Ungleiche Behandlung der Verkehrsteilnehmer beim TFL würde bedeuten, dass bspw. auch Besitzer mit Stern auf der Haube eine eingebaute Vorfahrt bekämen und Leute mit bescheidenem KFZ wie Panda künftig grundsätzlich Platz machen müssten, obwohl beide PKW der ABE entsprechen.
Auch die StVO regelt die Gleichheit aller Verkehrsteilnehmer, weshalb es beim TFL keine Ausnahmen gibt. Entweder für alle verpflichtend oder für alle nicht.
Siehe auch Superded-Seehofer-Maut.