Welche Reparaturkosten können vom Händler zurückgefordert werden?
Es geht hierbei um folgendes Problem: Meine Schwester hat sich vor gut zwei Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Optisch waren keine Mängel festzustellen. Nun war eine Inspektion fällig, bei der es aber nicht bleiben sollte, denn in der Werkstatt wurden einige versteckte Mängel entdeckt.
Zum einen wurde die Ölablassschraube zu fest angezogen, sodaß beim anstehenden Ölwechsel das Gewinde komplett kaputt ging und die Ölwanne ausgetauscht werden mußte.
Zum anderen wurde festgestellt, daß sowohl die Bremsscheiben, als auch Bremsklötze vorne hinüber waren und ausgetauscht werden mußten (obwohl das Auto erst Anfang des Jahres beim TÜV war). Dazu kam dann noch, daß die Spur neu eingestellt werden mußte und das Stabilager etwas Spiel hat.
Alles in allem betrug die Rechnung mal eben weit über 1300,- Euro!
Die Frage ist nun: Welche Kosten kann sie sich vom Händler aufgrund von Gebrauchtwagengarantie/Sachmängelhaftung wieder zurückholen?
Meines Erachtens hat Deine Schwester da keine Chance, den Verkäufer in Haftung zu nehmen.
Es läßt sich wohl nicht einwandfrei nachweiden, wer die Ölablaßschraube versemmelt hat. Es kann ja auch nach der letzten Inspektion ein Freund oder bekannter einen Ölwechsel gemacht haben. Schwer das gegenteil nachzuweisen.
Bremsen und Bremsscheiben sind Verschleißteile und die sind soweit ich weiß aus der Sachmängelhaftung respektive Garantie ausgenommen.
Stabistange und Spur, da wird man Deiner Schwester vorhalten, sie wäre über einen hohen Bordstein geritten und hat den schaden selbst verursacht. Ich kann Dich verstehen und hätte in dieser Situation auch eine Krawatte an. Vielleicht weiß ja jemand noch eine Möglichkeit, damit Deine Schwester nicht auf 1300 Eus sitzen bleibt.
Viele Grüße
Tpm
Also vom Grundsatz her, sei eines gesagt :
ruhig bleiben beim verhandeln mit dem Händler !
Grundsätzlich hat Ihre Schwester nicht wirklich eine Chance aber folgendePunkte bitte ich meine Vorredner zu bedenken :
Das Auto ist in der Hand der Schwester seit ca. 9 Wochen. Das Fahrzeug zeigt einen Service an. Ablaßschraube wird abgebrochen - innerhalb der letzten 9 Wochen Ölwechsel ? Nicht wirklich und selbst wenn, ist die Werkstatt zum Ersatz verpflichtet, da der Schaden in der Werkstatt verursacht wurde ob feste Schraube oder nicht !!!
Des weiteren Schätze ich die Fahrleistung innerhalb des Besitzzeitraumes auf ca. 4000 km und die Bremsen sind komplett runter ?
Das mit der Spur und den Stabis ist vielleicht der einzige Punkt der haften bleibt bei Ihrer Schwester !
Mein Tipp an der Stelle, hingehen, kulanz anfragen und ansonsten anwaltlich geltend machen. Unter Umständen kann hier sogar, falls gewünscht eine Wandlung des Kaufes verlangt werden.
Kein Scherz, denn wir selbst mußten vor kurzem einen Audi A4 Avant wegen ähnlicher Probleme, welche auf Kulanz von uns gemacht wurden, zurück nehmen.
Viel Glück und immer daran denken, der hat Ihr Geld schon und Sie wollen einen Teil oder möglichst alles zurück, mit Recht !!!
Nunja,
wenn man einen Gebrauchtwagen kauft, dann muss man sich darüber im Klaren sein, dass auch mal Reparaturen anstehen.
Wenn aber der Wagen mit einer entsprechenden Durchsicht verkauft wurde und obendrein vielleicht auch ein durchgeführter Ölwechsel zugesagt war, dann hätten diese Dinge auffallen müssen, wobei sich so mancher diese Arbeit wohlmöglich gar nicht macht.
Um sicher zu gehen wäre vielleicht ein unverbindliches Beratungsgespräch beim Anwalt sinnvoll oder die allwöchentliche Beratungsstunde beim nächsten Amstgericht.Dann wirst du eher entscheiden können, ob es sich lohnt zu zanken.
Also, hier ist keine Chance, der Verkäufer hatte keine Information vom Käufer über Mängel erhalten, ebenso keine Möglichkeit der Nachbesserung . Der Verkäufer muss über die Reparaturkosten informiert werden.
Dies ist nicht geschehen.
Was steht auf dem Tüv - Bericht ???
Bremsklötze an der Verschleissgrenze, welche Werkstatt hat die Reparatur durchgeführt.
Evtl. mit dem Verkäufer sprechen, aber daran denke er hatte keine Chance .
Nun ja eigentlich ist durch die Vorredner schon alles gesagt. Generell gilt:
§ 476 BGB Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Mit Gefahrenübergang ist hier der Kauf gemeint.
Aber hierzu ist anzumerken, dass man es dem Verkäufer laut geltender Rechtsprechung zwei mal ermöglichen muss diese Mängel zu beheben.
Da dies hier nicht geschehen ist würde ich echt an eurer stelle einen Rechtsanwalt konsultieren, der sich mit Vertragsrecht und den daraus resultierenden Pflichten auskennt.
Oder aber noch besser mit dem Verkäufer gütlich einigen.
mfg
Kasimir
PS: wenn Stabis gewechselt werden dann ist in aller Regel eine Spureinstellung erforderlich. Somit sind auch diese Kosten vom Verkäufer zu tragen.
PPS: nicht entmutigen lassen. Aus der Sache kommt er dennoch nicht so ohne weiteres raus (auch wenn es immer noch viele Gebrauchtwagenhändler denken). Da spreche ich aus Erfahrung.
Erst einmal stellen sich für mich die Fragen:
Was für ein Fahrzeug hat Deine Schwester gekauft?
Wie alt war das Fahrzeug bei Übergabe? ( 1. Zul.)
Wie viel Vorbesitzer hatte das Fahrzeug?
Wie viele Vorbesitzer hatte das Fahrzeug in den letzten 12 Monaten?
Wie hoch war die Laufleistung bei Übergabe? (km)
Wie viel KM ist Deine Schwester seit Übergabe, bis zum Tage der Inspektion gefahren?
Wie hoch war der Kaufpreis des Fahrzeuges, ohne Nebenkosten?
Wo und zu welcher Werkstatt hat Deine Schwester das Fahrzeug zur Inspektion gebracht? Markengebundene Werkstatt, freie Werkstatt, Werkstatt- Kette, (ATU usw.)
Und wer hat festgestellt das Bremsen, Bremsscheiben,
das Stbilager def. waren.
Und hast Du die Altteile?
Wenn Du uns diese Fragen noch beantwortest, können wir Dir vielleicht ein klein wenig helfen.
Der Gesetzgeber hat das eigentlich in der Sachmängelhaftung geregelt.
Aber es gibt Einschränkungen und Ausschlüsse, und aus diesem Grunde meine Fragen!
Ich bitte um weitere Info!
MfG
rama
Erst einmal vielen Dank an alle, die bisher geantwortet haben!
Ich werde nun versuchen, soweit als möglich, alle eure Fragen zu beantworten, vielleicht hilft das weiter.
Was die Ölwanne betrifft: Der Mangel bestand schon! Allerdings hat ihn der Händler entweder verschwiegen oder er wusste ebenfalls nichts davon. Denn wie meine Schwester nun festgestellt hat, ist im TÜV-Bericht vermerkt, daß die Ölwanne undicht ist.
Zum Thema Händler die Möglichkeit auf Nachbesserung geben: Nachdem die Mängel in der Werkstatt festgestellt wurden, wurde umgehend versucht, den Händler in Kenntnis zu setzen (sowohl von der Werkstatt als auch von meiner Schwester)! Jedoch war dieser gerade im Urlaub und nicht erreichbar. Der Geschäftspartner des Händlers fühlte sich für das Problem nicht verantwortlich. Da meine Schwester das Auto nun mal jeden Tag für die Arbeit braucht, blieb ihr nichts anderes übrig, als den Reparaturauftrag zu erteilen. Was hätte sie sonst machen sollen? Die zwei Wochen warten und zu Fuß laufen, bis der Händler wieder aus dem Urlaub zurück ist?! Zumal der Händler beim letzten Gespräch (es war schon mal ein Teil kaputt, was der Händler jedoch ohne Probleme bezahlt hat) gesagt hatte, daß wenn noch mal etwas sei, sie einfach das reparieren lassen und ihm dann die Rechnung bringen soll....
@rama:
Bei dem Auto handelt es sich um einen Audi A3 Bj 1997. Er hatte nur einen Vorbesitzer und wurde mit 86500 km auf dem Tacho von meiner Schwester gekauft. Bei der Inspektion hatte er etwas mehr als 90000 km drauf. Für den A3 hat meine Schwester 5300,- Euro gezahlt. Die Inspektion und auch die Reparaturen wurden bei einer Audi-Vertragswerkstatt durchgeführt. Der dortige Kfz-Meister hat festgestellt, daß die Bremsscheiben nur noch 19 mm dick sind und somit eben unter der gesetzlichen Grenze. Das Stabilager ist nicht defekt gewesen, sondern hatte nur etwas Spiel. Das wurde jetzt auch noch nicht behoben, sondern nur eine Reparaturempfehlung ausgesprochen. Nein, die Altteile hat sie nicht. Aber wenn die so wichtig sind, muß ich ihr sagen, daß sie mal bei der Werkstatt anruft und nachfragt, ob die Teile noch vorhanden sind.....
Sollten noch mehr Fragen auftauchen, nur zu. Ich werde versuchen, sie nach besten Wissen zu beantworten! Sind für weitere Tipps und jede Hilfe dankbar!
Hallo "nashira", Danke für die Info, das ließt sich nun schon viel besser.
Also, ich versuche mal mein Glück:
Der Tüv hat laut Tüv- Bericht festgehalten das die Oelwanne undicht ist! Richtig?
Hat der Tüv auf seinem Tüv- Bericht eine Frist gesetzt, bis wann der Oelverlust beseitigt werden muß?
Wenn ja - klasse, denn dann hätte der Händler / Verkäufer handeln müssen wenn er den TÜV- Bericht vorliegen hatte.
Wenn nein - hat das nur bedingt was zu sagen, denn der Oelverlust muß nicht dringend von der Oelabl.- Schraube kommen! Bestätigt aber allemal einen Mangel vor Auslieferung.
Lt Aussage des Audi- Meisters sind die Bremscheiben bei Tacho- Stand 90.000Km nicht mehr sicher, da kann man von ausgehen das die Bremscheiben auch vor 3.500Km nicht mehr sicher waren, oder auf jeden Fall die Verschleißgrenze erreicht hatten.- Klasse! Auch das bestätigt schon fast zu 90% das der Mangel vor Auslieferung vorlag! Allerdings muß ein Käufer der ein Fahrzeug mit über 80.000 Km Laufleistung und einem alter von ca. 9 Jahren kauft, auch mit Verschleiß bedingten Aufwändungen rechnen.
Da Du über den Zustand der Bremsbel. nichts schreibst, gehe ich davon aus, das die noch einige Tausend Km, gehalten hätten.
Wichtig ist:
Mängel umgehend, eigentlich vor Reparatur, schriftlich auflisten und dem Verkäufer zukommen lassen.
Das ist bei Euch nun nicht mehr möglich, schreibt die Mängel auf, übergebt die Reklamation in der Firma wo Ihr das Fahrzeug gekauft habt, und ganz wichtig, lasst Euch bestätigen, das Ihr schon am.... persönlich und mündlich bei Herrn/Frau....... reklamiert habt.
Die Altteile sind ganz, ganz Wichtig als Beweismittel.
Es könnte sonst ja jemand behaupten. das Deine Audi- Werkstatt nur Geld verdienen wollte.
Der Gesetzgeber sagt: man muß dem Verkäufer die Mängel umgehend anzeigen und dann dem Verkäufer auch eine Möglichkeit geben die Mängel selber zu beseitigen.
Wenn Ihr eine Unterschrift habt, das Ihr am.......schon die Mängel persönlich und mündlich gemeldet habt, wartet ab bis der Verkäufer / Händler wider aus dem Urlaub zurück ist und sprecht mit dem Verkäufer/ Händler und versucht eine, für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden! Wenn das nicht möglich ist, bleibt Euch der Weg zum Anwalt nicht erspart.
Und ein ganz, ganz kleiner Rat für die Zukunft!
Bei einem DEKRA-oder TÜV-Siegel wären alle diese Mängel schon aufgefallen und Ihr hättet weniger Ärger,
So ein Siegel / Gebrauchtwagen- Prüfbericht kostet ca. 39,00 - 70,00 Euro und gibt einem Käufer wenigsten ein wenig mehr Sicherheit. Auch kann ich jedem nur raten immer auf min. 23 Monate HU/ AU zu bestehen. Leider bin ich kein Techniker und kenne mich mit Audi nur wenig aus, so ist mir auch nicht bekannt, ob der AUDI Deiner Schwester einen Zahnriemen oder eine Steuerkette hat, sollte er allerdings einen Zahnriemen haben, und der wurde noch nicht ausgetauscht, ist er dringend fällig und das könnte dann die nächste größere Reparatur sein.
Frage an Alle - Steuerkette oder Zahnriemen- oder fragt Euren Audi Händler.
Noch Fragen?
MfG
rama
Im TÜV-Bericht steht drin: Ölverlust an der Ablaßschraube. Allerdings war das für den TÜV kein so großer Mangel, denn das Auto hat trotzdem seine Plakette zugeteilt bekommen. Eine Frist zur Beseitigung des Mangels wurde vom TÜV nicht gesetzt.
Die Bremsbeläge hätten laut Werkstatt noch gute 5000 km gehalten. Der Zahnriemen wurde ebenfalls überprüft und ist in Ordnung. Wird wohl erst bei der 120 000 km-Inspektion fällig....
Es gibt Neuigkeiten! Der Händler hat meiner Schwester nun angeboten, die Spureinstellung inkl. Reifenwechsel und Auswuchen zu übernehmen, dazu noch einen Gutschein über 50,- Euro (alles zusammen also ca. 200,- Euro). Von den Reparaturkosten will er nichts übernehmen, da diese angeblich zu hoch seien.
Die Frage ist nun: Soll meine Schwester darauf eingehen oder weiterhin auf die Kostenübernahme (zumindest eine teilweise) bestehen? Was würdet ihr in dieser Situation tun?
letztendlich kommt es darauf an ob du damit leben kannst.?!?
Du musst einfach Kosten und Nutzen aufwiegen. Hattest du natürlich Kosten die jenseits von gut und böse sind, könntest du auch fordern, das er sich daran beteiligt, zumindest in der Höhe in der sie ihm auch entstanden wären. Denn, das Wahlrecht ob Nachbesserung oder Wandel, hast du. Oder in dem falle deine Schwester.
Sicherlich ist es bei euch doof gelaufen, von wegen Verkäufer Informieren u.ä. aber dennoch hat er ein Jahr Gewährleistung zu geben.
Da beißt die Maus keinen Faden ab. und des weiteren gilt innerhalb des ersten halben Jahres die Beweislastumkehr, d.h.: ER muss nachweisen, das der Mangel vorher noch nicht da war. Egal ob Bremsen, Auspuff oder Kupplung. Aber in dem Falle kommt es auf den Richter an.
Deswegen ein guter Rat Gütliche Einigung, aber nicht auf Teufel komm Raus. Wenn er Unverschämt wird, dann mit aller Härte zurückschlagen. Und die Rechtschutzversicherungen freuen sich momentan auf solche Fälle.
MfG
Kasimr