Autokauf abgezockt?
Hallo,
habe ein Auto mit Kaufvertrag gekauft.
Heute war die Polizei bei mir und hat das Auto gesucht,da eine Anzeige von dem Vorbezitzer gegen den Verkäufer von dem ich das Auto gekauft habe vorliegt.
Der Verkäufer hat das Auto bei dem Vorbesitzer nur angezahlt und es mir dann weiter verkauft.Der Vorbesitzer hat aber alle Papiere und Schlüssel weiter gegeben.Ich habe das Auto schon angemeldet!Wer ist jetzt der rechtliche Besitzer?
Du kannst kein Eigentum an Diebesgut erwerben. Die Polizei kann das Fahrzeug mitnehmen und du müsstest dein Geld beim Verkäufer zurück verlangen, einklagen. Es kann sogar sein, dass erstmal gegen dich wegen Hehlerei ermittelt wird, das wird aber sicher eingestellt, denn man wird kaum nachweisen können, dass du es gewusst hast.
Zitat:
"Wenn der Verkäufer das Auto nicht bezahlt hat ist das doch nicht sein Eigentum?"
Warum denn nicht?
Ein klassischer Kaufvertrag regelt ZWEI Eigentumsübertragungen:
- Du gibst mir Dein Auto
- Ich gebe Dir mein Geld
Gibst Du mir dann Dein Auto, ist Deine Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllt, das Auto ist dann mein Eigentum, so wie Du es im Vertrag zugesichert hast.
Jetzt gebe ich Dir aber nicht mein Geld, meine Verpflichtung aus dem Vertrag ist damit nicht erfüllt, aber deshalb wird weder der Vertrag noch Deine Handlung aus diesem Vertrag nicht ungültig.
Das Auto ist "meins", mein Eigentum und Du bekommst noch Geld von mir, da ich meinen Teil des Vertrags noch nicht erfüllt habe, noch erfüllen muss.
Im Vertrag steht nicht, dass ich in diesem Fall, also bei Nichtzahlung, das Auto zurückzugeben habe, es steht auch nicht drin, dass ich erst durch Zahlung auch Eigentum daran erhalte, der sogenannte "Eigentumsvorbehalt".
Man kann natürlich derartige Klauseln zusätzlich vereinbaren, aber wenn man sie nicht vereinbart hat, dann gibt es sie auch nicht.
Das Auto ist meins und bleibt auch meins und Du hast "nur" aus dem Vertrag einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Geldbetrags.
Das Prinzip "Geld-gegen-Ware" ist nicht nur ein Spruch aus Opas Zeiten, sondern ein ganz wichtiges Element:
So lange der eine nicht das Geld hat, muss der auch nicht das Fahrzeug herausrücken, aber in dem Moment, wenn man das Fahrzeug herausrückt, hat man u.U. eine riesen Rennerei um das Geld zu bekommen.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, wegen Nichtzahlung - Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen - den Vertrag für Unwirksam zu erklären zu lassen, aber das dauert vermutlich noch länger.
Durch den bestehenden Vertrag ist eindeutig geregelt, dass Du Geld bekommst, es kann sofort der Mahnbescheid beantragt und dann der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.
Anders herum muss erst der Kaufvertrag durch ein Gericht für ungültig erklärt werden, dann die Herausgabe des Fahrzeugs verlangt und dann kommt erst der Gerichtsvollzieher und holt das Fahrzeug - und danach geht dann das Gezanke über gefahrene Kilometer, irgendwelche neue Beulen, ... los.
Bei Diebstahl ist die Sache eindeutig, an Diebesgut kann kein Eigentum erworben werden, somit stellt sich keine Frage oder Prüfung nach eventuellem Eigentum.
Aber zum Diebstahl gehört das Stehlen, ein unerlaubtes Wegnehmen. Hier hat aber nicht B dem A das Fahrzeug unrechtmäßig weggenommen - Karre aufgebrochen, kurzgeschlossen und abgehauen - hier hat A dem B das Fahrzeug nicht nur freiwillig übergeben, sondern weil A sich sogar noch mit dem Kaufvertrag zur Übergabe verpflichtet hat.
Bliebe noch die Unterschlagung. Bedeutet, dass ich etwas aufgrund eines Vertrags erhalte und nach einer bestimmten, vertraglich vereinbarten Zeit zurückgeben muss - es aber nicht zurück gebe.
Der Mietwagen, den ich ordnungsgemäß bei Sixt anmiete, aber am nächsten Tag nicht zurückgebe, und einfach behalte oder auch verkaufe.
In dem konkreten Fall hier ist das alles ein wenig verworren. Einen Kaufvertrag schließen und dann die Ware nicht bezahlen ist eine gewöhnliche Privatzankerei, reines Zivilrecht.
Dass sich hier die Polizei einmischt, ist schon sehr komisch. Die Jungs kommen auch nicht angeritten, wenn Du die Waschmaschine aus der Versandhausbestellung nicht bezahlt hast.
Hier muss tatsächlich ein Diebstahl oder Unterschlagung existieren und nicht nur "noch nicht vollständig bezahlt",
oder hier hat der Vor(vor)besitzer einen ziemlichen Blödsinn bei der Polizei erzählt, dass die von einer Straftat ausgehen und dann loslaufen mussten - und damit nun auch noch eine Staatsanwaltschaft erst mal ein Verfahren eröffnet, prüft und in ein paar Wochen dann einstellt (oder auch nicht).
Besitzer heißt das nun nicht, "Eigentümer" ist der korrekte Begriff für das bekannte "Meins, gehört mir".
In derartigen Situationen ist das nicht so einfach zu sagen, von außen ohne genaue Überprüfung überhaupt nicht.
Dein Verkäufer kann auch dann rechtmäßiger Eigentümer von dem Fahrzeug gewesen sein, wenn er den Wagen noch nicht vollständig bezahlt hat.
War er rechtmäßiger Eigentümer, dann kann er natürlich den Wagen auch weiter verkaufen. Hier müssen alle Verträge der drei Beteiligten sehr genau geprüft werden:
existiert ein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag von dem "ganz vorn" oder nicht
hast Du das Fahrzeug sogenannt "gutgläubig erworben", wenn ja, dann bist Du nicht zwingend Eigentümer, hast aber Schadensersatzansprüche gegen Deinen Verkäufer, wenn nein - kein gutgläubiger Erwerb vor liegt - dann hättest Du auch keine Schadensersatzansprüche gegen Deinen Verkäufer.
Entweder solltest Du dich ganz schnell mit Deinem Verkäufer einigen, dass er den gesamten Kaufpreis inkl. Kosten wie zB. für die Zulassung Dir zurückzahlt und den Kaufvertrag rückgängig macht,
oder Du solltest umgehend einen Anwalt aufsuchen, das kann dann aber auch länger dauern, bis dies vollständig geklärt ist. Sehr lange und der Wagen darf von Dir nicht benutzt werden, so lange nicht klar ist, ob das überhaupt Dein Wagen ist.
Wenn der Verkäufer das Auto nicht bezahlt hat ist das doch nicht sein Eigentum? Dann kann er es auch nicht weiter verkaufen und als Käufer kann ich nicht Eigentum daran erwerben. Ich hab mal ein 500 Euro Navigationsgerät gekauft und dann stand die Polizei bei mir und nahm es mit. Gegen mich wurde wegen Hehlerei ermittelt, aber direkt wieder eingestellt, weil es logisch schien, dass ich keine 500 Euro zahle, wenn ich von Diebesgut ausgehe (Ebay). Geld bekam ich von der Versicherung zurück.