Bußgeld aus Holland von 2009
Zustimmung.
Hallo zusammen,
Ich habe heute ein Schreiben aus Venlo erhalten, in dem steht, dass ich am 31.12.2009 ohne gültigen Parkschein geparkt habe. Die Forderung beläuft sich auf 50 €.
Zum einen, befand ich mich zu dieser Zeit in den USA und hatte mein Auto an einen Bekannten verliehen.
Zum anderen habe ich seitdem geheiratet und einen anderen Nachnamen, sowie ein anderes Nummernschild.
Ich finde das total unverschämt, nach mehr als 3 Jahren so etwas zugeschickt zu bekommen!! Und zahlen soll ich das innerhalb von 2 Wochen.
Sollte ich das Bußgeld zahlen, oder ist die Frist längst verjährt??
Oder ist das eine Abzocke? Als Absender steht nur die Stadt Venlo mit einer "Postbus" Adresse.
Vielen Dank für eure Meinung dazu!
Unverschämt ist es einen Verstoß im Gastgeber Land zu begehen und sich vor den Konsequenzen zu drücken. Wenn du nicht gefahren bist, gib die Adresse und Name des Fahrers an.
Vollstreckt werden kann dieser Bescheid in Deutschland nicht, aber in den Niederlanden aller Voraussicht nach schon.
Wenn man dort die nächsten 5 Jahre ohnehin nicht hin kommt, kann man das Schreiben in die Rundablage heften.
Wenn man dies doch vor hat, dann sollte man dies einvernehmlich klären.
Durch Umzug, Namenswechsel könnte auch bei einem Bußgeldbescheid in Deutschland die Möglichkeit bestehen, dass hier noch nichts verjährt ist.
Der Begriff "Postbus" ist niederländisch für "Postfach", was bei uns auch jede etwas größere Einrichtung hat.
Mit Einführung der 5stelligen Postleitzahlen oft nicht mehr so direkt erkennbar, weil die Postleitzahl in der (deutschen) Anschrift die Postfachnummer ist.
so ein Blödsinn! Wir werden doch eh schon alle Abgezockt !!!!!!
Hallo,
ich würde nicht zahlen und auch erstmal abwarten. Wie Zufriedener schon sagt, Vollstreckt werden kann der Bescheid in Deutschland nicht..
Grüße
Nein, das finde ich nicht prima aber die Tatsache des 'Falschparkens' ist schon lächerlich genug - in Deutschland bekommt man schon ein Knöllchen wenn man eine Minute steht und 'nen Brief einwirft - und dann soll ich auch noch dafür zahlen ?! .. ja in Deutschland muss ich das, im Ausland (zumindest hier im genannten Fall) nicht. Und schon gar nicht, wenn der Bescheid 3!! Jahre nach dem 'Vergehen' eintrifft.
und dass ist dann keine Abzocke oder ???
Also, Zufriedener, ich und bestimmt viele Andere schätzen deinen rechtlichen Beistand und deine sonstige fachliche Kenntnis - aber manchmal stellst du Tatsachen für meinen Geschmack etwas übertrieben dar - es gibt so viele Dinge die Verboten sind oder, oder .. und trotzdem hats jeder schon mal gemacht. Ich will dir nichts unterstellen, aber auch du bist bestimmt schon mal über eine rote Fußgängerampel gelaufen, hast beim Fahren einen wichtigen Anruf kurz entgegen genommen oder bei einem KFZ Inserat reingeschrieben, dass die Sommerreifen noch zwei Saison gefahren werden können obwohl sie nur noch 2 mm Profil hatten - das ist dann eben Auslegungssache.
Wie du meinst..
Ich würde mich ja gerne weiter geistig mit dir Duellieren - aber dazu müsste ich mich dann auf dein Niveau herab begeben - und da würdest du mich dann schlagen, mangels Erfahrung auf diesem Level
Süß.
Und jetzt?