Roller ohne gültiges Kennzeichen stand auf der Straße. Nun 35 Bußgeld an vorbesitzer?
Ich hatte einen Roller von einem Freund gekauft mit einem gültigen Versicherungskennzeichen. Da dieser aber in der Zwischenzeit den Geist aufgegeben hat, habe ich den Roller vor meiner Tür stehen gelassen und kein neues Kennzeichen am 1.3. gekauft weil ich derzeit daran rumbastel. Nun war das Ordnungsamt da und hat mir nen gelben Aufkleber draufgemacht. Der Vorbesitzer hat einen Brief bekommen er solle 35Euro zahlen weil er ja vorher auf ihn versichert war. Kann er sagen er weiß nicht an wen er ihn verkauft hat? Oder muss man bei einem Verkauf immer einen Kaufvertrag machen? Möchte die 35Euro nicht zahlen. Dafür kaufe ich lieber ein neues Kennzeichen.
Tja,
natürlich kann er sagen das er nicht weiß an wen er den Roller verkauft hat, aber ob Ihm das einer glaubt???
Wenn er den Verkauf nicht beweisen kann, dann muß er als letzter feststellbarer Halter die 35,- zahlen!
Er sollte also schön sagen wann und an wen er den Roller verkauft hat und den Kaufvertrag als Beweis vorlegen.
Denn warum sollte er für Deinen Fehler bezahlen?
Natürlich, wenn kein Vertrag besteht könntest Du theoretisch leugnen das Du den Roller gekauft hast und Dein Freund bleibt auf der Kohle sitzen, aber ich hoffe das Du kein solches Kameradenschwein bist.
Alles liebe,
Blecky
Nene, so war das ja nicht gemeint. Wenn es gezahlt werden muss, werde ich es natürlich zahlen müssen. Aber es hätte ja sein können, dass er einfach sagen kann es ist nicht mehr sein roller und er hat ihn verkauft. Ich mein das ist ja fast ein Jahr her und warum sollte er den Kaufvertrag so lange aufbewahren.
Naja mal schauen was sich machen lässt.
Hallo romedap,
die Nachweispflicht für (Privat)Kaufverträge
beträgt 3 Jahre.
Davon abgesehen sollte beim Verkauf eines
angemeldeten Rollers im Kaufvertrag Datum und
Uhrzeit aus Verfahrenstechnischen Gründen
angegeben sein, da die Versicherung auf den Käufer übergeht. Hier zu behaupten, man wüsste das nicht ist schlicht unglaubhaft, gelinde
ausgedrückt. Im "Kleingedruckten" steht dies auch ausdrücklich drin !
Alles Gute
Pèdà