Mit welchem Bußgeld muß ich rechnen?
Hallo Zusammen.
Wegen Wartungsarbeiten an der Garage hatte ich mein z.Zt. nicht zugelassenes Motorradgespann für knapp 1 Woche auf dem Grünstreifen zwischen Gehsteig und Fahrbahn stehen.
Nun wird mir folgendes vorgeworfen:
"Sie ließen Ihr Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte.
§32 Abs.1, §49 StVO, § 24 StVG, 123BKat.
Habe schon etwas gegoogelt, aber nichts richtiges gefunden.
Mit Bußgeld in welcher Höhe muss ich denn da rechnen????
Ich habe denen jedenfalls mal geschrieben das ich mir keiner Schuld bewußt bin, da keine Teile des Fahrzeuges auf die Fahrbahn oder den Gehweg ragten und auch keine Sichtbehinderung gegeben war, ich also den Vorwurf nicht nachvollziehen könne und um Erläuterung gebeten.
Und was ist das überhaupt für eine Formulierung?
...erschwert werden konnte. ?????
Wurde er nun erschwert oder nicht?
Bitte um Infos von den Durchblickern im Paragraphendschungel!
Alles liebe,
Blecky
Das gleiche stand auf einem Stafzettel bei mir, als ich auf der Abbiegespur geparkt habe. Es ist nicht so "hinderlich", dass ich abgeschleppt wurde, aber war hinderlich genug um einen Stafzettel zu bekommen.
Am ende flatterten der Bescheid mit 15 ins Haus. Mit mehr solltest du also auch nicht unbedingt rechnen.
Hallo und Danke für die Antwort.
Na, 15,- uronen, das geht ja noch.
Bleibt nur die Tatsache das ich den Vorwurf absolut nicht nachvollziehen kann.
Ich war extra nochmal vor Ort und habe mir alles genau angesehen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht denken wie das Fahrzeug dort eine "Verkehrserschwerung" darstellen bzw. auslösen könnte.
Bin mal gespannt was das Amt mir dazu schreibt.
Ich bin mir echt nicht im klaren was ich nun machen soll wenn die mir wirklich ein Bußgeld geben.
Einerseits sag ich mir "Lass es gut sein, Zahl den Mist und gut ist, alles andere lohnt nicht wegen der paar uronen."
Aber anderesreits sehe ich den Vorwurf echt nicht ein und fühle mich da zu Unrecht bechuldigt und abgezockt.
Na ja, mal sehen, vielleicht wird die Sache ja auch eingestellt.....
Alles liebe,
Blecky
Hallo,
im Fernsehen sagen sie auch immer, man soll Fotos vom "Tatort" machen und diese dann beim Einspruch miteinlegen. Oft wird dann schon bemerkt, dass man auf starken Widerstand stößt. Könntest du ja einfach mal beim 2. Einspruch bzw nach der Antwort vom Amt machen.
Gruß
Soooo teuer wirds nicht werden. Und dann frag Dich einfach, ob Du Dir zu dem Ärger auch noch Arbeit dazu machen willst. Wenn letzteres, dann protestiere, wenn Du Deine Ruhe haben willst, dann zahl. Ich mein, ob nun verkehrserschwerend oder nicht, falsch geparkt haste jedenfalls und das auch noch mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug auf öffentlichem Grund. Das hätte ganz schön ins Auge gehen können. Wenn die Gehässigkeit aufgefahren hätten, hätten die Dich ganz schön abfetten können.
@ Bestatter.
Die Kohle ist da Zweitrangig, wie schon geschrieben, sind vermutlich bloß 15 .
Aber wenn ich schon eine Buße bezahlen soll dann doch bitte für etwas das ich auch wirklich verbockt habe!
Wenn die mich also wegen der Tatsache das die Kiste nicht zugelassen war angeschrieben hätten, dann wäre das für mich noch nachvollziehbar gewesen und ich hätte gesagt "Ok, selbst schuld, Pech gehabt."
Aber das, was da als Begründung für das Bußgeld gegeben wurde ist m.E. einfach an den Haaren herbeigezogen.
Na ja, bisher war es ja nur ein Anhörungsbogen, mal sehen was da endgültig entschieden wird.
Aber eigendlich hast Du recht, das ist den Ärger nicht wert.
Alles liebe,
Blecky
Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken, denn wenn die die Begründung dem Sachverhalt entsprechend korrigieren, haste richtig Ärger. Dann kommt nämlich zu einem saftigen Bußgeld noch ein Strafverfahren dazu, denn ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichem Grund abzustellen, ist in der Gartenzwergrepublik ein Verbrechen. Ich wäre heilfroh, wenn ich bei solchen Aktionen auch mal mit so einem blauen Auge davongekommen wäre.
Yo, - Gartenzwergrepublik, das ist der richtige Ausdruck!
Ich denke ich warte erstmal den endgültigen Bescheid ab.
Vielleicht wird der Krampf ja auch eingestellt.
Und wenn nicht, dann zahl ich eben die paar uronen.
Jetzt, wo mein erster Arger verraucht ist sehe ich deutlich das es mir den Stress nicht wert ist.
Von den "schlafenden Hunden" gar nicht zu reden.
Alles liebe,
Blecky
Nachtrag:
Bei dem ganzen Spaß kamen jetzt
40,- Geldbuße,
20,- Gebühr
3,50 Auslagen
63,50 Gesamt
sowie ein Punkt in Flensburg raus!
Hey, das ist mein erster Punkt!!!!!
Egal, in 2 Jahren isser wieder weg!
Blecky