Gebrauchtwagen von handler gekauft, nach 2 monate motorschaden
Ich habe ein 9 jahr altes turbo diesel gekauft, opel astra. vor 2 monate, jetzt habe ich ein motorschaden, das erste auswertung ist das ein vorglühkerze abgebrochen ist dadurch ist ein motorschaden entstanden. Es gab kein hinweiss vorher auf ein problem, das motor ist einfach abgestoben. Der handler verweigert mit mit zu sprechen, weist mich auf das mit abgeschlossene garantie versicherung hin und liegt auf. Der versicherung meint das der vorglühkerze sein ein verschleissteil und daher ist das ganze gar nicht gedeckt und meine kosten alleine. In der kaufvertrag steht nichts über eine einschränung von was der gewährleistung deckt, nur das es auf ein jahr beschränkt ist. Kann so ein vorglühkerze einfach so kaputtgehen/abbrechen? Kann jemand mir sagen wie das alles für mich wirklich ausschaut? Ih fürchte ein rechtsstreit wird nicht zu vermeiden.
Eigentlich ist das recht einfach - eigentlich.
Ein "Abschieben" auf eine eventuell vorhandene Garantieversicherung ist nicht machbar. Eine Garantieversicherung ersetzt nicht die Gewährleistung, sondern ist eine zusätzliche, zweite, von der Sachmangelhaftung unabhängige Absicherung für den Käufer.
Der Verkäufer ist bei der Sachmangelhaftung in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht um einen Sachmangel nicht beseitigen zu müssen.
Ein Sachmangel ist dann vorhanden, wenn er
keine übliche, nutzungsbedingte Alterung ist,
keine übliche, nutzungsbedingte Abnutzung ist,
bei der Fahrzeugübergabe bereits vorhanden war,
beim Fahrzeugkauf noch nicht erkennbar war.
Aber dies muss alles der Händler ggf. beweisen und nicht nur behaupten.
Somit den Händler zur Mängelbeseitigung auffordern, so mit Brief und angemessener Fristsetzung (üblich sind 2 Wochen), den Rest kann man ihm dann überlassen.
Ich würde auch nicht großartig erklären, was da nun Defekt ist oder sein könnte. Vielleicht ist es das nicht, was jetzt als wahrscheinlich erscheint. Das muss einen auch nicht weiter interessieren.
Hier ist ein Mangel, ein Defekt, den ER beseitigen muss oder im Rahmen SEINER Beweispflicht entkräften muss. Dessen Aufgaben sollte man auch vollständig ihm überlassen, so ein wenig persönliche "Ahnungslosigkeit" schützt vor eigenen Fehlern.
Mit Ablauf der Frist und ohne Ausführung einer Mängelbeseitigung dann das Gleiche nochmal. Dann jedoch zusätzlich mit dem Hinweis, dass die erste Mängelbeseitigung gescheitert ist, dies nun die zweite und letzte Aufforderung ist und man den Wagen bei wiederum nicht vollständig ausgeführter Mängelbeseitigung dann die Rückgabe erklärt.
Passiert dann auch wieder nichts, dann wohl einen Anwalt aufsuchen. Eine dann verlangte Rückgabe wird vermutlich auch nicht "einfach so" erfolgen.
Danke Zufriedener für deine antwort. Die briefe werde ich gleich vom anfang an über ein anwalt machen.
Ein wichtige punkt habe vergessen, das auto steht am anderer ende das land, Meine verständnis nach, muss der handler das auf seine kosten zurückholen, zu mindest laut erste beratung vom auto club muss ich ihm der chance geben das zu machen. Schlimmsten falls lasse ich das auto von der adac holen und bei ihm abstellen, er wird aber recht sauer reagieren, das siehe ich schon jetzt,
Das ist sein Problem und dies MUSS man auch ihm überlassen.
Du hast zwar Anspruch auf eine Mängelbeseitigung, aber wie und wo dies gemacht wird, entscheidet der Händler.
Er kann den Wagen zu sich holen, er kann aber auch eine Werkstatt in Deiner Nähe beauftragen. Verlangt oder "zwingt" man den Verkäufer, den Wagen zu sich zu holen, verliert man Ansprüche, denn man mischt sich in dessen Angelegenheiten ein.
Ausnahme davon ist, wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass der Wagen zu ihm zu bringen ist. Dann musst Du dies auch machen (lassen), Du hast diese Klausel unterschrieben.
Ist nichts über diesen sogenannten "Erfüllungsort" vereinbart, dann ist dieser Ort dort, wo das Fahrzeug üblicherweise steht, also an der Wohnanschrift des Halters.
Kaufvertrag durchlesen, ist da keine Vereinbarung getroffen, muss sich der Händler um dieses Thema kümmern. Er hätte ja eine Vereinbarung treffen können.
Wenn Du dir einen Anwalt nimmst, dann achte auf die Zusatzspezifikation "Fachanwalt Verkehrsrecht". Der kennt auch die Besonderheiten von der Sachmangelhaftung bei einem Kraftfahrzeug. Der Ablauf bei einem Auto ist in vielen Details unterschiedlich zu einem Toaster oder Fernseher.