Gebrauchtwagen nach 2 monaten defekt!
Guten Morgen,
mein Cousin (keine ahnung obs richtig geschrieben ist) hat sich vor 2 monaten einen Gebrauchten AUDI A6 gekauft. Auf einer lagen fahrt ist ihm der lüfter kaputt gegangen und hat den kompletten kühler zerstörrt!!
So jetzt zur Frage:
Muss der Händler den Schaden übernehmen?
handelt es sich beim Lüfter um ein verschleissteil?
Muss ich bevor ich den schaden beseitigen lasse mich mit dem Händler in verbindung setzen?
Danke schon mal
Zu 1)
JA,
FALLS ein Kaufvertrag mit gewerblichem!! Verkäufer gemacht; und der Händler nicht OFFIZIELL!! lediglich als Vermittler für eine Privatperson tätig war.
Zu 2)
NEIN
zu 3)
JA,
.. und Du darfst den Schaden aus triftigen Gründen NUR nach Rücksprache mit dem Verkäufer fremdreparieren lassen (z.B. Fahrt wegen zu weiter Wegstrecke zum Verkäufer nicht möglich, ohne z.B. weitere Schäden zu verursachen).
Dem Verkäufer MÜSSEN zunächst zwei EIGENE Reparaturversuche zugestanden werden, ehe Du ihn für die Kosten - NACH vorheriger am Besten schriftlicher "Ansage" (Beweissicherung für den evtl. eintretenden RechtsStreitfall) - für die Kostenübernahme einer Fremdrechnung in Anspruch nehmen darfst.
Der Verkäufer haftet nur für Gewährleistungsmängel und das ist nicht jeder Mangel oder Defekt.
Allerdings ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass es sich nicht um einen derartigen Mangel handelt, um nicht leisten zu müssen, somit sieht es erst einmal nicht schlecht aus.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung gibt es nicht den Begriff "Verschleißteil" oder eine Einordnung bestimmter Teile in eine "Ausnahmeliste".
JEDES Teil unterliegt einer gebrauchsüblichen Abnutzung oder Alterung und ist bei Erreichen seiner Lebensdauer aus der Gewährleistung.
Da jedoch dieser Schaden völlig unüblich ist, dürfte es hier eigentlich keine Weigerungen diesbezüglich geben.
Den Mangel MUSS der Verkäufer beseitigen und dafür MUSS man ihm mindestens zwei mal die Möglichkeit einräumen. In einer Fremdwerkstatt reparieren lassen und die Kosten dem Verkäufer aufbrummen geht in die Hose, genau dazu ist der Verkäufer gesetzlich nicht verpflichtet.
Also beim Verkäufer melden und zur Mängelbeseitigung auffordern. Erst wenn auch die zweite Mängelbeseitigung gescheitert ist, kann man eine Minderung oder Rückabwicklung (je nach Sachlage) verlangen, aber auch hier wieder nicht irgendwelche Reparaturkosten aus einer Fremdwerkstatt.
Ist der Verkäufer "etwas" weiter weg, als der momentane Standort des Fahrzeugs, dann könnte es jedoch zu Problemen kommen. Grundsätzlich muss der Verkäufer auch die Transportkosten übernehmen, allerdings nur, wenn sie "zumutbar" sind.
Sind eventuelle Transportkosten nicht mehr zumutbar, dann darf der Verkäufer die Mängelbeseitigung ablehnen. Als Grenze für dieses "zumutbar" haben Gerichte 10% des Verkaufspreises definiert.
Daaa widersprichst Du Dir ja jetzt teilweise selber; siehe Dein Posting unterhalb
Komisch, genau das selbe ist meinem Onkel in seinem A6 vor Jahren passiert. Aber er hatte ihn schon lange.
Naja, dass genau beim selben Auto, genau das selbe passiert. Natürlich kann das überall passieren, habe ich bisher aber noch nicht gehört.
Ich wollte Audi ja nicht schlecht machen, nur meinen Senf dazugeben.
danke erstmal für die ausführlichen antworten!
Zu deinem letzten Abschnitt habe ich noch eine frage. Das Fahrzeug war 300km vom Händler entfernt also denke ich mal das der Transport unzumutbar wäre. Preis war 5750€.
Desweiteren habe ich das Fahrzeug, so wie es aussieht leider, schon reparieren lassen. Könnte ich da noch Probleme deswegen bekommen?
Ich wäre auch mit einer Teilzahlung zufrieden!
danke erstmal für die ausführlichen antworten! Zu deinem letzten Abschnitt habe ich noch eine frage. Das Fahrzeug war 300km vom Händler entfernt also denke ich mal das der Transport unzumutbar wäre. Preis war 5750€. Desweiteren habe ich das Fahrzeug, so wie es aussieht leider, schon reparieren lassen. Könnte ich da noch Probleme deswegen bekommen? Ich wäre auch mit einer Teilzahlung zufrieden!
danke erstmal für die ausführlichen antworten! Zu deinem letzten Abschnitt habe ich noch eine frage. Das Fahrzeug war 300km vom Händler entfernt also denke ich mal das der Transport unzumutbar wäre. Preis war 5750€. Desweiteren habe ich das Fahrzeug, so wie es aussieht leider, schon reparieren lassen. Könnte ich da noch Probleme deswegen bekommen? Ich wäre auch mit einer Teilzahlung zufrieden!
Nur zum Verständnis:
- Wenn die Transportkosten "unzumutbar" sind, dann ist der Verkäufer komplett aus der Gewährleistungsübernahme raus - nicht nur für den "Teilbetrag" der Transportkosten.
Das Fahrzeug muss ihm kostenfrei angeliefert werden, oder er braucht garnichts zu machen. Mag komisch sein, ist aber so.
- Fremdkosten werden nie übernommen, es besteht nicht einmal ein Teilanspruch daran.
Der Verkäufer muss (zwei mal) die Möglichkeit haben, den Mangel zu prüfen und dann zu beseitigen. Hier gibt es einen "eingebauten Betrugsschutz" für den Verkäufer, man könnte ja auch nur etwas behaupten, reparieren lassen und dann einfach kassieren.
Keine Unterstellung Dir gegenüber, sondern ein grundsätzlich vom Gesetzgeber eingeräumtes Recht des Verkäufers um ihn vor unberechtigten oder auch überhöhten Forderungen zu schützen.
Allein aus Deiner Handlung einer durchgeführten aber nicht abgesprochenen (genehmigten) "Fremdreparatur", sind Deine (rechtlich durchsetzbaren) Ansprüche genau null.
Hindert jedoch nicht, sich in Ruhe sachlich mit dem Verkäufer zusammen zu setzen und etwas versuchen heraus zu verhandeln, vielleicht lässt er sich auf etwas im Rahmen einer Kulanz ein.
Ich glaub da hast du keine Chance beim Händler. Der wird wohl auf Selbstverschuldung des Schadens(Kühlwasser nicht kontrolliert oder so) oder auf normalen Verschleiss plädieren. Aber Versuch mal ganz freundlich mit Ihm über das Problem zu sprechen, manchmal hilft`s.Es ist furchtbar wenn Händler, Unwissenheit beim Käufer feststellen,die Lage gemein ausnutzen um Schrottautos zu verkaufen. Naja, die haben eh nur ihre Verkaufsprämie im Kopf.